„Recht so“ – LVZ beantwortet rechtliche Fragen
In der Rubrik „Recht so“ können Leser und Leserinnen der LVZ Fragen rund um das Recht loswerden. Das Thema in dieser Ausgabe: Unter welchen Voraussetzungen darf ich in meiner Mietwohnung Tiere halten?
Leipzig. Die Leserinnen und Leser der LVZ bewegen viele rechtliche Fragen. Mit der Rubrik „Recht so?“ wollen wir Leserinnen und Lesern die Möglichkeit geben, uns Fragen rund um das große Thema Recht zu stellen. Die Idee dazu hatte Frau Professor Dr. Elisa Hoven (38). Sie lehrt Strafrecht an der Leipziger Universität und ist seit 2020 auch Richterin am Sächsischen Verfassungsgericht. Unter ihrer Leitung werden Studierende der juristischen Fakultät einmal im Monat Leserfragen beantworten.
In dieser Ausgabe beschäftigt sich Lucie Boisserée, Jura-Studentin im 6. Semester, mit der Frage von unserem Leser Peter Zwillich. Er schreibt uns: "Wir wohnen in einer Eigentümergemeinschaft. Wir nutzen unsere Eigentumswohnung selbst. Was ist, wenn ein Mieter sich ein Tier anschafft, und es ist ein Eigentümer dagegen? Können wir als Bewohner unserer Eigentumswohnung den Vermieter auffordern, die Haltung zu verbieten?