Betrug und Bestechlichkeit

Ex-MDR-Unterhaltungschef Foht legt Revision gegen Verurteilung ein

Der frühere Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Foht, im Saal des Landgerichts neben seinem Anwalt Ulrich Wehner. (Archivfoto)

Der frühere Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Foht, im Saal des Landgerichts neben seinem Anwalt Ulrich Wehner. (Archivfoto)

Leipzig. Der ehemalige MDR-Unterhaltungschef Udo Foht hat Revision gegen seine Verurteilung wegen Betrugs und Bestechlichkeit eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig am Montag mit. Zu den Gründen konnte er nichts sagen.

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Eine Revision muss binnen einer Woche nach einem Urteil eingelegt, aber zunächst nicht näher begründet werden. Das Landgericht hatte den 72-jährigen Foht zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte die „Sächsische Zeitung“ berichtet.

Foht hatte im Prozess eingeräumt, sich über Jahre von verschiedenen TV-Produzenten und Musikmanagern vier- bis fünfstellige Summen geliehen zu haben, obwohl er wusste, dass er das Geld nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Er habe die finanziellen Mittel benötigt, um MDR-Sendungen umsetzen zu können.

Dass Revision eingelegt wurde, ist insofern überraschend, als dem Urteil eine Verständigung aller Beteiligten zugrunde lag. Schon zu Beginn des Prozesses im vorigen September war Foht eine maximale Strafhöhe in Aussicht gestellt worden, wenn er ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Das Urteil bewegte sich um Rahmen dieses Deals.

LVZ

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