„Bedrohliche Ausmaße“: Sachsen will biologische Vielfalt schützen
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Lavendel blüht auf einem Feld der Agrargenossenschaft See im sächsischen Niesky.
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa
Dresden. Auf den landeseigenen Flächen in Sachsen soll künftig Naturschutz eine größere Rolle spielen als bisher. Dafür hat das Regierungskabinett erstmals eine eigene Flächenstrategie Naturschutz verabschiedet. Im Kern verpflichtet sich der Freistaat damit, die Erfordernisse des Naturschutzes auf den landeseigenen Flächen stärker umzusetzen. Beispielsweise soll es künftig Handlungsempfehlungen zum Artenschutz an Gebäuden zur Vermeidung von Glas- oder Lichtgefahren für Vögel und Insekten geben.
Strategie gegen Verlust biologischer Vielfalt
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) sagte, der Verlust biologischer Vielfalt habe sowohl global wie auch in Sachsen bedrohliche Ausmaße angenommen. „Deshalb steuern wir um“, so Günther. Auf landeseigenen Flächen könne auf diese Weise ein wertvoller Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt geleistet werden.
Laut Sächsischem Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) befindet sich eine Viertelmillion Hektar Fläche im Besitz des Freistaats. Dies entspricht einem Anteil an der Landesfläche von 13,5 Prozent. Knapp 100.000 Hektar liegen in Schutzgebieten oder beherbergen andere wertvolle Lebensräume.
Flächen werden gestaffelt
Von der Gesamtfläche entfallen knapp 208.000 Hektar auf Staatswald in der Zuständigkeit des Staatsbetriebs Sachsenforst. 31.300 Hektar gehören zum Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Davon bewirtschaftet die Landestalsperrenverwaltung 14.800 Hektar. Dazu rechnen Wasserflächen von Stauanlagen und Gewässern sowie Hochwasserschutz- und Stauanlagen. Knapp 7000 Hektar gehören schließlich in den Bereich der Straßenbauverwaltung.
Diese Flächen sollen künftig unter umfassender Berücksichtigung von Natur-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutzzielen entwickelt werden. Die neue Strategie gibt dabei die Maßstäbe für ökologische, ökonomische und soziale Belange für die Verpachtung an Dritte oder den An- oder Verkauf vor. Gestaffelt werden die Flächen nach „Schwerpunktflächen des Naturschutzes“, „struktur- und artenreiche Kulturlandschaftsteile“ sowie „Flächen der sonstigen Landschaftsteile“.
Für eine eventuelle Errichtung von Solaranlagen oder Windrädern bringe die Flächenstrategie keine zusätzlichen Einschränkungen, erläuterte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage. Vielmehr gäbe es entsprechend der Staffelung unterschiedliche Maßgaben. So sei die Errichtung in „Flächen der Sonstigen Landschaftsteile“ am einfachsten zu realisieren.
LVZ