Oberverwaltungsgericht Bautzen

Gericht: „Hängt die Grünen“-Plakate“ in Zwickau müssen entfernt werden

Die „Hängt die Grünen“-Plakate“ in Zwickau müssen entfernt werden.

Die „Hängt die Grünen“-Plakate“ in Zwickau müssen entfernt werden.

Bautzen/Zwickau. Die „Hängt die Grünen“-Wahlplakate der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg müssen abgehängt werden. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen am Dienstag entschieden. Es stufte die Plakate als Volksverhetzung ein. Das OVG gab damit der Stadt Zwickau recht, die mit einer Verfügung gegen die Plakate vorgegangen war.

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Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Die Plakate stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, erklärte das Gericht. Dagegen dürfen Ordnungsämter läut dem sächsischen Polizeibehördengesetz vorgehen. Parteien dürften zwar Kritik auch in überspitzter und polemischer Form äußern – diese Meinungsfreiheit schützt das Grundgesetz. Das habe aber dann Grenzen, wenn gewichtige Straftatbestände vorlägen, hieß es.

Das Motiv erfülle „den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung“, stellte das Gericht fest. Der Slogan beziehe sich auf die Partei Die Grünen. Daran ändere auch ein zweiter Satz auf den Plakaten nichts. In viel kleinerer Schrift steht dort: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.“ Von der Mehrheit der Betrachter werde dieser Satz nicht wahrgenommen. Das Plakat sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören, so das Gericht.

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Beschluss des OVG ist unanfechtbar

Damit beurteilte das OVG die Sache anders als zuvor das Verwaltungsgericht Chemnitz. Das hatte in erster Instanz entschieden, dass die Plakate hängen bleiben dürfen, wenn auch mit einem Abstand von 100 Metern zu Wahlpalakten der Grünen. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Die Plakate waren in Sachsen und Bayern auftaucht. Das Landgericht München I hatte dem Dritten Weg am Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden.

Von Birgit Zimmermann

LVZ

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