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Einstweilige Verfügung

Gericht untersagt Leipziger AfD die Nutzung von Montagsdemo-Foto

Blick auf die Montagsdemonstration am 16. Oktober 1989. Der Leipziger Kreisverband der AfD darf das Foto laut einstweiliger Verfügung im aktuellen Wahlkampf nicht nutzen.

Blick auf die Montagsdemonstration am 16. Oktober 1989. Der Leipziger Kreisverband der AfD darf das Foto laut einstweiliger Verfügung im aktuellen Wahlkampf nicht nutzen.

Leipzig. Das Landgericht Leipzig hat es dem Kreisverband Leipzig der Alternative für Deutschland (AfD) verboten, die großflächigen Wahl-Plakate mit einem Foto des verstorbenen Leipziger Fotografen Friedrich Gahlbeck zu verwenden. Wie die Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal LLP mitteilte, wurde am Freitag eine entsprechende einstweilige Verfügung für die Witwe des Fotografen erwirkt.

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Das Gericht bestätigte die Antragstellerin in der Auffassung, dass die Verwendung des Fotos rechtswidrig ist. Zum einen spreche die fehlende Namensnennung des Fotografen dafür, zum anderen beeinträchtige die Nutzung die Interessen des Urhebers und dessen politische Überzeugung. Die Witwe argumentierte, ihr Mann wäre nie damit einverstanden gewesen, dass eines seiner Fotos aus dem Wendeherbst 1989 von der AfD für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert wird. Sie sieht darin eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts ihres verstorbenen Mannes.

Die AfD darf das Foto nun künftig nicht mehr nutzen und muss aufgehängte Plakate unverzüglich, also noch vor der Wahl, beseitigen. Anderenfalls droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

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Der einstweiligen Verfügung vorausgegangen war das Engagement von Fotograf Martin Neuhof, Enkel von Friedrich Gahlbeck. Auf Facebook hatte er die Plakate der AfD mit dem Bild seines Großvaters kritisiert und um Mithilfe bei Ermittlung der Standorte gebeten. Über den Beschluss des Landgerichts ist er glücklich: „Ich freue mich sehr und habe mir erstmal ein kühles Bier genehmigt“, sagte er gegenüber der LVZ.

Von Mark Daniel

LVZ

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