Sachsen muss die Impfpflicht für Pflegekräfte ab dem 16. März umsetzen. Das Sozialministerium appelliert an die Gesundheitsämter, den Ermessensspielraum größtmöglich auszunutzen, um die Versorgung nicht zu gefährden.
Dresden.Das sächsische Sozialministerium hat am Freitag einen Leitfaden an die Landkreise und kreisfreien Städte versandt, wie die umstrittene Impfpflicht für Pflegekräfte ab dem 16. März umgesetzt werden soll und wer davon betroffen ist. Um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, sollen die Gesundheitsämter aber einen Ermessensspielraum nutzen können.
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