Keine Fristverlängerung für Grundsteuererklärung in Sachsen
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Wie hoch fällt die neue Grundsteuer aus? Eigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023 die dafür notwendigen Meldungen abgeben – doch in Sachsen lässt etwa jeder Dritte diese verlängerte Frist versäumen.
© Quelle: Jens Büttner
Dresden (dpa/sn). In Sachsen wird es keine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung geben. Das teilte der Sprecher des Finanzministeriums, Jörg Herold, am Dienstag auf Anfrage mit. Dagegen hatte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) angekündigt, dass Grundstücks- und Immobilieneigentümer im Nachbarfreistaat drei Monate länger Zeit bekommen sollen. Die Abgabe war auf den 31. Januar befristet. Das Enddatum war schon einmal hinausgeschoben worden.
Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind in ganz Deutschland dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auch in Sachsen ging es dabei eher schleppend voran. Mit Stand 29. Januar waren laut Ministerium rund 68 Prozent der nötigen Erklärungen eingegangen. Insgesamt müssten in Sachsen rund zwei Millionen Grundsteuererklärungen eingereicht werden.
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