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Neues Verfahren

Rechtsextremer Richter Maier: Ministerium erhebt Disziplinarklage

Jens Maier wurde schon vom Dienstgericht für Richter in Leipzig in den Ruhestand versetzt. Nun hat das sächsische Justizministerium auch Disziplinarklage gegen ihn erhoben.

Jens Maier wurde schon vom Dienstgericht für Richter in Leipzig in den Ruhestand versetzt. Nun hat das sächsische Justizministerium auch Disziplinarklage gegen ihn erhoben.

Dresden. Das sächsische Justizministerium hat Disziplinarklage gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier erhoben. Wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte, sei eine entsprechende Klageschrift am 30. Juli am Dienstgericht für Richter in Leipzig eingereicht worden. Ziel der Klage ist es, Maier aus dem Richterstand zu entfernen. Maier wird seit mehreren Jahren vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.

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Im aktuellen Verfahren wird Maier die „schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten in seinem früheren Richteramt bei dem Landgericht Dresden“ vorgeworfen, bevor er im Herbst 2017 in den Bundestag gewählt wurde. Das Ministerium stützt sich auf Ermittlungen eines Disziplinarverfahrens, die das Landgericht Dresden durchgeführt hat. Auf dessen Grundlage hatte das Gericht dem Ministerium empfohlen, die Entfernung Maiers aus dem Richterstand zu beantragen.

Maier werden zwei Verstöße zur Last gelegt

Konkret soll Maier am 19. April 2017 in einer Rede öffentlich die „rechtsextremistischen Gewalttaten des Terroristen Anders Breivik nicht nur relativiert, sondern auch die Taten verbal legitimiert“ haben, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Dadurch habe Maier „gegen die Verfassungstreuepflicht“ verstoßen sowie das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit zerstört. Zudem soll Maier gegen die Pflicht zur „politischen Mäßigung“ verstoßen haben: In einem Post bei Facebook äußerte er im September 2017 mit Verweis auf die ZDF-Moderatorin Marietta Slomka: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“

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Wann das Dienstgericht für Richter in dem Fall entscheiden wird, steht bislang nicht fest. In einem anderen Verfahren gegen Maier wird aber am 5. Oktober beim Bundesgerichtshof verhandelt. Der AfD-Politiker hatte gegen die Entscheidung Revision eingelegt, wonach er in den Ruhestand versetzt wurde. Das Dienstgericht für Richter hatte Ende 2022 geurteilt, dass Maier den Richterberuf nicht mehr ausüben könne, da er als Richter nicht mehr tragbar sei.

Maiers Pensionsansprüche sind Thema

„Der Antragsteller ist der Auffassung, der Antragsgegner habe seine Glaubwürdigkeit als Organ der Rechtspflege und das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine Unvoreingenommenheit bei der Ausübung des ihm anvertrauten Richteramtes endgültig verloren“, hieß es im Urteil. Das Gericht hatte unter anderem auf Maiers Zugehörigkeit zur rechtsextremen AfD-Parteiströmung „Der Flügel“ verwiesen, die inzwischen aufgelöst wurde.

Das neue Verfahren vor dem Dienstgericht wird unabhängig vom Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof geführt. Sollte es bei der Entscheidung bleiben, dass Maier in den Ruhestand versetzt wird, wird dann allerdings entschieden, ob Maier seine Pensionsansprüche als Richter behält.

LVZ

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