Sachsen ernennt 61-Jährigen Hans Strobl zum Generalstaatsanwalt
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Hans Strobl wird Sachsens neuer Generalstaatsanwalt.
© Quelle: Volkmar Heinz
Leipzig. Nach siebenmonatiger Vakanz kann das sächsische Justizministerium die Stelle des Generalstaatsanwaltes neu besetzen. Ende Februar verabschiedete sich Stelleninhaber Klaus Fleischmann in den Ruhestand. Drei Bewerber warfen ihren Hut in den Ring – Hans Strobl, Präsident des Amtsgerichts Dresden, setzte sich durch. Doch ein unterlegener Bewerber – Klaus Rövekamp, Leiter der größten sächsischen Staatsanwaltschaft in Leipzig – war mit der Auswahl nicht einverstanden und reichte eine sogenannte Konkurrentenklage beim Verwaltungsgericht Leipzig ein.
Eilantrag zurückgewiesen
Vor wenigen Tagen wies die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes den Eilantrag von Rövekamp zurück. Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte, legte Rövekamp keine Rechtsmittel gegen den Beschluss ein. Er hätte mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen das Verfahren weiter verzögern können. So wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts rechtskräftig und der Weg zur Ernennung von Strobl ist frei.
Der 61-jährige Strobl begann seine berufliche Laufbahn 1985 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Nach Stationen beim Amts- und Landgericht Mannheim wechselte er 1994 zur Staatsanwaltschaft Dresden. Weitere Stationen waren die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und die Staatsanwaltschaft Heidelberg, ehe Strobl 1997 wieder in die sächsische Justiz wechselte und stellvertretender Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde. 2000 wurde er Stellvertreter bei der Staatsanwaltschaft Dresden, bis er 2002 zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft ernannt wurde. Von 2005 bis 2013 leitete Strobl die Staatsanwaltschaft Leipzig, ehe er zum Präsidenten des Amtsgerichts Dresden ernannt wurde.
Von Thomas Baumann-Hartwig