Pham Phi Son aus Chemnitz: Frau und Tochter sollen Land verlassen
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Pham Phi Son mit seiner Frau Nguyen Thi Guynh Hoa und Tochter Emilia in ihrem Wohnzimmer in Chemnitz, Sachsen.
© Quelle: Jonas Dengler (Archiv)
Chemnitz. Die Ausländerbehörde in Chemnitz hat die Duldung des von der Abschiebung in sein Herkunftsland Vietnam betroffenen Pham Phi Son verlängert. Gleichzeitig aber sollen seine Frau Nguyễn Thi Quynh Hoa und die gemeinsame sechsjährige Tochter ausreisen.
„Die Bedrohung durch eine Abschiebung war noch nie so akut wie jetzt“, wird Dave Schmidtke, Pressesprecher des Flüchtlingsrates, in der „Freien Presse“ und im MDR zitiert. Wegen fehlender Papiere würde die vietnamesische Ehe des Paares in Deutschland nicht anerkannt, hieß es weiter. Das Ehepaar zieht eine Tochter groß, die in Deutschland geboren worden ist.
Der Flüchtlingsrat berichtete von der Entwicklung auf seinem Twitter-Account.
Flüchtlingsrat: Familie soll nicht getrennt werden
Der Fall des Vietnamesen aus Chemnitz bewegt seit Monaten die Öffentlichkeit nicht nur in Sachsen. Pham Phi Son war 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen und hatte später ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Er verlor es wieder, weil er länger als erlaubt in seiner alten Heimat war. Mittlerweile haben mehr als 103.000 Menschen eine Petition unterzeichnet, die ein Bleiberecht für Familie Pham/Nguyen fordert.
Schmidtke kündigte an, dass der Flüchtlingsrat alle rechtlichen Schritte ausnutzen wolle, um eine Trennung der Familie zu verhindern. Ein dritter Gang vor die Härtefallkommission werde vorbereitet.
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Mackenroth: Große Versäumnisse bei Pham
Geert Mackenroth, Vorsitzender der Kommission, hat über den Fall bereits zweimal abstimmen lassen: 2018 und im zuletzt im Februar 2023. Beide Male fiel die Entscheidung zuungunsten Phams aus. Für eine dritte Abstimmung sieht Mackenroth geringe Chancen. „Einen Fall bearbeitet die Kommission nur, wenn sich die Lage wesentlich verändert“, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag der Leipziger Volkszeitung. „Das sehe ich hier nicht – und die Versäumnisse von Herrn Pham sind gleichzeitig unheimlich groß.“
Für das Handeln der Ausländerbehörde äußerte Mackenroth Verständnis: „Sie hat nach deutschem Recht und im Lichte einer großen, öffentlichen Debatte gar keine andere Möglichkeit.“ Durch Aus- und Wiedereinreise könne der 65-jährige Pham einen neuen Aufenthaltstitel erhalten, so Mackenroth. Für Frau und Kind sieht er geringere Chancen, in Deutschland zu bleiben. Auch, wenn das Kind in Deutschland geboren ist. „Bis Kinder fünfzehn sind und ein eigenes Leben haben, folgen sie dem Schicksal der Eltern“, so Mackenroth.
Pham lebt seit mehr als 30 Jahren in Deutschland. Wegen eines längeren Aufenthalts in Vietnam 2015/2016 hatte er sein Bleiberecht hierzulande verloren und war nur noch geduldet.
LVZ