Ab 25. April wird die verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte im Freistaat auf fünf Tage verkürzt – bei Symptomfreiheit. Die Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt ebenso wie ein verpflichtender Test zur Beendigung der Absonderung.
Leipzig. Die Quarantäne für positiv auf das Coronavirus getestete Personen wird in Sachsen künftig verkürzt. Wie das sächsische Sozialministerium (SMS) am Donnerstag mitteilte, können Infizierte ab dem 25. April ihre Absonderung bereits nach fünf Tagen beenden, wenn sie 48 Stunden lang symptomfrei waren. Ein abschließendes Freitesten sei nicht mehr notwendig, heißt es. Bislang sahen die Regelungen eine zehntägige Absonderung vor, die mit einem negativen Schnelltest bereits nach sieben Tagen vorzeitig beendet werden konnte.
Mit den neuen Bestimmungen entfällt die Quarantäne auch vollständig für alle Kontaktpersonen. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Menschen. Das Sozialministerium betont aber, dass alle engen Kontaktpersonen – insbesondere Hausstandsangehörige – weiterhin dazu aufgefordert seien, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten. Dies bedeute, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen.