Sachsen will Quarantäne-Verweigerer zur Not in Psychiatrie sperren
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Reiserückkehrer müssen sich in Sachsen zwei Wochen in Quarantäne begeben. Sonst drohen drastische Maßnahmen.
© Quelle: Arturo Rodriguez/dpa
Dresden. Wer in Sachsen gegen die seit Donnerstag geltende Quarantäne-Verordnung verstößt, kann im äußersten Fall weggesperrt werden. Wie das Sozialministerium dem MDR berichtet hat, können Rückkehrer, die sich nicht freiwillig in zweiwöchige Quarantäne begeben, zwangsweise in einer von vier psychiatrischen Kliniken abgesondert untergebracht werden. Dort habe die Landesregierung 22 Zimmer vorgesehen.
Das Gesundheitsministerium betonte auf Anfrage, dass es sich dabei nur um ein „allerletztes Mittel“ handele. Es sei für die Gesundheit aller wichtig, dass sich die Menschen an die Quarantäneanordnungen hielten, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“
Diese Regeln gelten für Rückkehrer
Die Menschen könnten in dem Fall mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses untergebracht werden. Für die Bewachung sorge die Polizei.
Sachsen hatte am Donnerstag für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Die Reiserückkehrer müssten sich auf direktem Weg in ihre Wohnung oder Unterkunft begeben und dürften keinen Besuch empfangen oder arbeiten. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 19. April.
„Völlig überzogen“
Die Freien Wähler kritisieren die strengen Regeln für Quarantäne-Verweigerer in Sachsen. Es sei „völlig überzogen“, dass diese zwangsweise isoliert werden könnten, teilte die Partei am Freitag mit. Manche Bürger fühlten sich an schlimmste DDR-Zeiten erinnert.
Kritik hagelt es auch von den Linken. „Ich frage mich was das Sozialministerium bewegt diese äußerste Mittel als Drohgebärde in den Raum zu stellen. Es muss doch darum gehen Verständnis für notwendige Schutzmaßnahmen, das heißt in dem Fall für Freiwilligkeit und solidarisches Handeln, zu wecken, anstatt repressive Mittel anzudrohen“, sagte die Leipziger Abgeordnete Juliane Nagel.
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Von LVZ