„Fast wirtschaftliche Frage“: Sachsens Innenminister verteidigt Rechnung für radikale Klimaschützer
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Geht es nach Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sollen Klima-Kleber unter bestimmten Umständen an den Kosten des Einsatzes beteiligt werden.
© Quelle: Michael Reichel/dpa
Dresden. Innenminister Armin Schuster (CDU) hat das sächsische Vorhaben verteidigt, Klima-Protestler künftig unter bestimmten Umständen an den Kosten des Polizeieinsatzes zu beteiligen. Dabei geht es vor allem um Personen, die sich auf Straßen festkleben. Schuster begründete die neuen Pläne unter anderem mit finanziellen Erwägungen.
„Wenn du Zwei-Komponenten-Kleber nimmst, wird es langsam zu einem extremen Aufwand, die Menschen von der Straße abzulösen“, sagte er am Dienstag in Dresden. „Hier geht es nicht um Gelüste der sächsischen Polizei.“ Man werde das Versammlungsrecht der Demonstranten „garantieren“. Aber „ab einem bestimmten Moment“ gelte es eben nicht mehr, sagte der Minister – ohne ins Detail zu gehen: „Dann ist es eine Frage des Aufwands. Und wenn der eine bestimmte Schwelle überschreitet, ist es fast eine wirtschaftliche Frage.“
„Machen wir alles mit?
Die Polizei habe sich die Frage gestellt: „Machen wir alles mit oder müssen wir irgendwann anfangen, Rechnungen zu schreiben?“ Deswegen habe das Ministerium eine einheitliche Handreichung für alle Polizeidirektionen definiert. „Wir wollen damit nicht disziplinieren“, sagte der Minister. „Nicht jede Klebe-Aktion wird jetzt in Rechnung gestellt.“
Mit der neuen Handreichung reagiert das Ministerium nach eigener Aussage auf Aktionen der Klima-Protestler, bei denen mittlerweile andere Klebstoffe verwendet werden. Bislang hatte das Innenressort betont, dass die Frage der Kostenübernahme den einzelnen Polizeidirektionen überlassen wird. Die Kostenübernahme sei denkbar, hieß es Ende Februar. Auf eine Empfehlung hatte man damals aber verzichtet.
Jeder Polizeibeamte kostet 28 Euro pro halbe Stunde
Allgemein gilt: Kosten, die bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anfallen, können nicht umgelegt werden – soweit sie die Ausgaben für die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten betreffen. Im Rahmen der Gefahrenabwehr beziehungsweise der Störungsbeseitigung ist dies aber anders. Dann könnten dem Verursacher Kosten auferlegt werden. Das ist möglich, wenn das Handeln der Teilnehmer nicht mehr vom Versammlungsrecht gedeckt ist.
Die Gebührensätze dafür sind im Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis geregelt. Für den Einsatz von Polizeifahrzeugen fallen beispielsweise 73 Euro je angefangene halbe Stunde und für jedes eingesetzte Fahrzeug an – einschließlich der Besatzung bis zu zwei Bediensteten. Für jeden eingesetzten Polizeibeamten sind 28 Euro je angefangene halbe Stunde zu zahlen. „Bei Auslagen, wie sie durch die notwendige Hinzuziehung eines Unternehmens entstehen können, sind die an Dritte gezahlten Kosten in tatsächlicher Höhe zu erheben“, betont das Innenministerium zudem.
LVZ