Die Polizeidirektionen im Freistaat werden in ihren Pressemitteilungen ab sofort die Staatsangehörigkeit von Straftätern nennen. Grundlage ist ein Erlass von Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar.
Leipzig. Die sächsische Polizei wird in Pressemitteilungen ab sofort die Staatsangehörigkeit von Straftätern angeben. Das teilte die Behörde am Freitag in den sozialen Netzwerken mit. Demnach solle die Nennung der Nationalität „nun grundsätzlich“ erfolgen. Eine Ausnahme werde nur gemacht, wenn die Angaben „Rückschlüsse auf die Identität des Tatverdächtigen zulässt“, die Person also klar identifizierbar wäre. Bei Kindern und Jugendlichen bedürfe es einer Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet, dass Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar einen entsprechenden Erlass verfügt habe. "Ziel der sächsischen Polizei ist es, eine vertrauenswürdige und transparente Kommunikationsarbeit zu leisten – egal ob gegenüber Medienvertretern oder über unsere Social-Media-Kanäle", teilte Kretzschmar auf Anfrage von LVZ.de mit. "Mir ist es wichtig, dass wir dies einheitlich tun. Wir haben uns intensiv mit dem Für und Wider auseinandergesetzt und uns letztendlich für Transparenz und Offenheit entschieden. Es geht der Polizei nicht darum, Vorurteile zu schüren, sondern Mutmaßungen und Fake News aktiv durch Transparenz und Offenheit entgegenzutreten."