Hohes Gefahrenpotenzial

Böllern an Silvester: Landeskriminalamt warnt vor ungeprüftem Feuerwerk

Der nicht sachgemäße Gebrauch von Feuerwerkskörpern kann zu schweren Verletzungen führen.

Der nicht sachgemäße Gebrauch von Feuerwerkskörpern kann zu schweren Verletzungen führen.

Dresden. Die Weihnachtsfeiertage sind vorbei, der Jahreswechsel steht vor der Tür: Der Feuerwerksverkauf vor der ersten Silvesternacht nach der Coronapause nimmt Fahrt auf. Das sächsische Landeskriminalamt (LKA) warnt vor ungeprüfter Pyrotechnik.

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Bisher fast 1000 Straftaten

In Sachsen wird jedoch nicht nur im Dezember geböllert. Bis einschließlich November dieses Jahres hat das LKA im Freistaat 957 Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik registriert, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Das sind fast 170 Fälle mehr als noch im Vorjahreszeitraum. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Sachbeschädigungen, besonders an Briefkästen und Automaten, sowie Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Allerdings wurden auch 69 Fälle gefährlicher Körperverletzung verzeichnet, heißt es.

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Nur geprüftes Feuerwerk kaufen

Das LKA rät deswegen, beim Kauf von Pyrotechnik auf die CE-Zertifizierung zu achten. „Wer nicht geprüfte Feuerwerkskörper – also ohne CE-Kennzeichnung – verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst“, heißt es in der Mitteilung. Selbst kleine Böller können dabei großen Schaden anrichten. Außerdem müsse beim Kauf im Ausland beachtet werden, dass in Deutschland nur Feuerwerke der Kategorien F1 und F2 ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen.

Rechtliche Konsequenzen für unverantwortliches Böllern möglich

Doch auch das Verwenden zertifizierter Feuerwerke könne bei unsachgemäßem Gebrauch teuer werden: Es drohen Anzeigen, Gerichtsverfahren und hohe Schadensersatzzahlungen. Bürgerinnen und Bürger sollten daher darauf achten, die gekaufte Pyrotechnik ausschließlich entsprechend der Bedienungsanleitung zu verwenden. Produkte, die nur für den Einsatz im Freien geeignet sind, sollten auch nur dort und keinesfalls in der Wohnung oder im Haus angezündet werden. Auch Balkone sind dafür nicht geeignet.

Weiterhin warnt das LKA davor, selbst an Knallkörpern zu basteln. „Auch durch das Bündeln, Öffnen oder ,Frisieren’ von Feuerwerk passieren jährlich Dutzende schwere Unfälle“, so die Behörde. Dringend zu beachten sei zudem das Mindestalter für das Verwenden von Pyrotechnik: Dieses beträgt für Artikel der ungefährlichsten Kategorie F1 12 Jahre.

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Von fku

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