Der sächsische Verfassungsgerichtshof erlaubt dem rechtsextremen Matthias B. das Jura Referendariat – in Bayern und Thüringen war er zuvor gescheitert. Das Urteil wirft die Frage auf, wie der Rechtsstaat mit seinen Feinden umgehen soll. Aber ist es wirklich ein Skandal?
Leipzig. Matthias B. ist Franke, Rechtsextremist und er arbeitet jetzt in Sachsen. Als Rechtsextremist bezeichnete er sich schon selbst, 2005 war das. B. kandidierte als NPD-Kandidat für den bayerischen Landtag und sprach auf Demonstrationen und Mahnwachen von Neonazis in der ganzen Republik. Bis 2020 war er leitender Aktivist der vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremen Partei „III. Weg“ in Bayern und ist dort bis heute einfaches Mitglied. Mehrfach schon ist B. verurteilt worden, das letzte Mal im Dezember 2013. Unter anderem hatte er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet.
Matthias B. ist auch Jurist in Ausbildung. Am 14. Januar 2020 bestand er sein erstes Staatsexamen und wollte danach ein Referendariat beginnen. Doch wegen seiner rechtsextremen Vita verwehrte ihm das zuerst der Freistaat Bayern, dann der Freistaat Thüringen, wo B. es ersatzweise versucht hatte. Erst in Sachsen klappte es für B. Im Oktober 2021 entschied der Verfassungsgerichtshof in Leipzig: B. darf, er muss sein Referendariat beginnen dürfen. Das hat er inzwischen beim Landgericht Chemnitz getan.