Tarifstreit

Warnstreiks von IG Metall sind rechtens

Die IG Metall und der Arbeitgeberverband der sächsischen Metall- und Elektroindustrie streiten vor Gericht über Warnstreiks im laufenden Tarifkonflikt.

Die IG Metall und der Arbeitgeberverband der sächsischen Metall- und Elektroindustrie streiten vor Gericht über Warnstreiks im laufenden Tarifkonflikt.

Leipzig/Chemnitz. Die Warnstreiks der Metaller im laufenden Tarifkonflikt in Sachsen und Brandenburg sind rechtmäßig. Das Landesarbeitsgericht in Chemnitz änderte am Freitag eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig vom Donnerstag ab, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Demnach darf die IG Metall zu Arbeitsniederlegungen aufrufen.

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Entbrannt hatte sich der Streit zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband der sächsischen Metall- und Elektroindustrie, weil für Freitag ganztägige Warnstreiks in mehreren Unternehmen in Sachsen und Brandenburg angekündigt waren. Die Gewerkschaft fordert ein tarifliches Angleichungsgeld, weil die Beschäftigten in Ostdeutschland 38 Stunden pro Woche und damit drei Stunden unbezahlt mehr arbeiteten als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen.

Nächste Tarifrunde am Montag

Das Arbeitsgericht Leipzig hatte dem Antrag des Arbeitgeberverbandes per Einstweiliger Verfügung stattgegeben. Die Wochenarbeitszeit sei über den derzeit gültigen Manteltarifvertrag geregelt - daher gelte eine Friedenspflicht, hatte die 9. Kammer des Leipziger Arbeitsgerichts ihre Entscheidung begründet. Daraufhin waren sämtliche Warnstreiks abgesagt worden.

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In der Berufung bekam die Gewerkschaft nun recht. Die Friedenspflicht greife nicht, weil es sich um eine Entgeltregelung handele, die nicht im Manteltarifvertrag geregelt sei, hieß es in der Begründung der Chemnitzer Richter. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die 4. Tarifverhandlungsrunde ist bisher für Montag in Chemnitz geplant.

Von dpa

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