Angebliche Sexpartys der AfD im Landtag: Vorwürfe dürfen nicht mehr verbreitet werden

Der Landtagssitz im Schweriner Schloss. (Archivfoto)

Der Landtagssitz im Schweriner Schloss. (Archivfoto)

Schwerin. Vorwürfe angeblicher Sex-Partys im Landtag, zu denen Mitarbeiter der Haussicherheit Frauen eingelassen haben sollen, dürfen vom Urheber der Vorwürfe nicht mehr wiederholt werden. Die Landtagsverwaltung lasse ihm eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung zukommen, teilte ein Sprecher des Landtags am Freitag mit. „Er wird darin aufgefordert, die genannten Vorwürfe zu unterlassen und die von ihm verantworteten Veröffentlichungen im Internet zu löschen.“ Die Landtagsverwaltung behalte sich vor, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Verleumdung beziehungsweise übler Nachrede zu stellen.

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Am Freitagnachmittag waren die Vorwürfe des Greifswalder AfD-Mannes Thomas Kerl bei Facebook noch nicht gelöscht. Laut „Ostsee-Zeitung“ kündigt Kerl an, keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und auch die Videos nicht zu löschen. Er recherchiere in der Sache weiter. „Die Sache stinkt zum Himmel und bedarf einer umfänglichen Aufklärung“, so Kerl. „Dafür werde ich sorgen.“

„Keinerlei Anhaltspunkte, dass die Behauptungen zutreffen“

Kerl ist ein erklärter Gegner des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Nikolaus Kramer, und des AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm. Inzwischen seien ihm die Mitgliedsrechte aberkannt worden, schrieb Kerl bei Facebook.

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Kerl hatte dort ein Video veröffentlicht, in dem er behauptet, es gebe Gerüchte über „wildeste Partys“ in Räumen des Schlosses und im Plenarsaal mit Genehmigung eines Wachmannes. Später wiederholte er die Vorwürfe in einem zweiten Video. Kramer hatte den Vorwurf freizügiger Partys im Landtag als Lüge und Teil einer Schmutzkampagne zurückgewiesen.

Die Landtagsverwaltung habe die Vorwürfe umfassend und gründlich geprüft, erklärte der Landtagssprecher. Konkret gehe es darum, dass sich Personen unter Mithilfe von Mitarbeitern der Landtagsverwaltung unrechtmäßig im Haus aufgehalten haben sollen. Auch der Plenarsaal soll demnach unrechtmäßig betreten worden sein. „Es haben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Behauptungen zutreffen. Im Zuge der Prüfung wurde der Urheber der Vorwürfe aufgefordert, seine Behauptungen zu belegen. Dies hat er bis heute nicht getan.“

RND/dpa/seb

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