Bizarrer Streit um Affen-Selfie beigelegt

Breites Grinsen: Das Makaken-Männchen Naruto hat mit seinem Selfie für reichlich juristischen Wirbel gesorgt.

Breites Grinsen: Das Makaken-Männchen Naruto hat mit seinem Selfie für reichlich juristischen Wirbel gesorgt.

London/San Francisco. Der bizarre Streit um das Urheberrecht eines Affen an seinem Selfie ist außergerichtlich mit einem Vergleich beigelegt worden. Das bestätigten die Tierrechtsorganisation Peta und der britische Naturfotograf David J. Slater. Er sei froh über den Ausgang, sagte Slater am Dienstag.

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Der zweijährige Rechtsstreit drehte sich um Bilder, die ein Makake auf der indonesischen Insel Sulawesi 2011 von sich gemacht hatte. Der Affe Naruto drückte damals auf den Auslöser von Slaters Kamera.

Als Slater ein Bild des grinsenden Affen sah, glaubte er, das beste Foto seines Lebens vor sich zu haben. Er vermarktete die Aufnahmen. Doch bald schon wurde angezweifelt, ob er überhaupt die Rechte an den Bildern besitzt. Gehören die Fotos nicht der Allgemeinheit? Oder müsste nicht der Affe Besitzer der Urheberrechte sein?

Klage im Namen des Affen

Peta klagte 2015 im Namen des Affen auf die Rechte an den Bildern. Zunächst wurde die Klage abgewiesen, dann aber der Fall in zweiter Instanz vor einem US-Gericht in San Francisco verhandelt. Er sei wohl der erste Mensch, der von einem wilden Tier verklagt werde, hatte Slater vor wenigen Wochen in einem dpa-Interview gesagt.

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Die Tierrechtsaktivisten gingen davon aus, dass der Affe die Kamera von sich aus in die Hand nahm. Slater beschrieb aber, wie er die Tiere mit viel Mühe dazu verleitet habe. "Ich stellte die Kamera auf ein Stativ (...). Sie spielten mit der Kamera, dabei wurden natürlich unausweichlich ein paar Bilder gemacht", schrieb Slater auf seiner Website. Der Fotograf fürchtete um seine wirtschaftliche Existenz.

Nach einer Erklärung beider Parteien wird Slater 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen von den Selfie-Bildern gemeinnützigen Organisationen stiften, die sich für den Schutz Narutos und seiner Artgenossen in Indonesien einsetzen. Dieser Gerichtsstreit habe wichtige Fragen aufgeworfen, die rechtlichen Interessen von „nicht-menschlichen Tieren“ auszubauen, heißt es in der Mitteilung.

Von RND/dpa

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