Beihilfe zum Mord an 3500 Häftlingen

Prozess gegen mutmaßlichen SS-Wachmann: Staatsanwalt fordert fünf Jahre Haft

Der Angeklagte kommt zur Fortsetzung des Prozess am Landgericht Neuruppin.

Der Angeklagte kommt zur Fortsetzung des Prozess am Landgericht Neuruppin.

Brandenburg/Havel. Im Prozess gegen einen 101-jährigen Angeklagten, der SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen gewesen sein soll, hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft gefordert. „Sie haben die Entmenschlichung der Opfer hingenommen und haben sich damit abgefunden“, sagte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement am Dienstag in Brandenburg/Havel. „Sie haben die Morde nicht nur hin genommen, Sie haben Karriere gemacht im Konzentrationslager Sachsenhausen“, sagte Klement laut „Märkischer Allgemeiner Zeitung“ weiter. Damit nahm er Bezug auf die Beförderung des ehemaligen SS-Manns zum Rottenführer.

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Der Mann soll laut Anklage von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet haben. Dabei geht es unter anderem um den Tod von sowjetischen Kriegsgefangenen und Kranken durch Genickschuss und durch Vergasung.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Bisher bestritt der Angeklagte, dass er in dem KZ tätig war. Er arbeitete nach eigenen Angaben in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern). Der Strafrahmen liegt für die angeklagte Tat zwischen drei und 15 Jahren. Das Plädoyer der Verteidigung ist nach bisherigen Plänen für den 1. Juni vorgesehen.

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RND/dpa

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