Bruder mit 15 Stichen getötet: Jugendstrafe für jungen Messerstecher

Ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines 15-Jährigen auf dem Reiterhof der Familie in der Region Heilbronn ist der Bruder des Jugendlichen wegen Totschlags und versuchten Totschlags zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt worden (Archivbild).

Ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines 15-Jährigen auf dem Reiterhof der Familie in der Region Heilbronn ist der Bruder des Jugendlichen wegen Totschlags und versuchten Totschlags zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt worden (Archivbild).

Heilbronn. Ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines 15-Jährigen auf dem Reiterhof der Familie in der Region Heilbronn ist der Bruder des Jugendlichen wegen Totschlags und versuchten Totschlags zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Hinter verschlossenen Türen zeigte sich das Landgericht Heilbronn in dem nichtöffentlichen Prozess überzeugt, dass der damals 17-Jährige im Januar vergangenen Jahres auf einem Aussiedlerhof nahe Güglingen seinen Bruder mit insgesamt 15 Messerstichen erstochen hat. Auch seinen damals 54 Jahre alten Vater habe er attackiert und mit 28 Messerstichen schwer verletzt. Danach habe er versucht, sich selbst das Leben zu nehmen.

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Staatsanwaltschaft hatte auf Jugendstrafe von zehn Jahren plädiert

Der Angeklagte habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, zitierte ein Gerichtssprecher aus der Urteilsbegründung der Jugendkammer. Alkohol oder Drogen hätten dabei aber keine Rolle gespielt. Vielmehr habe der angeklagte junge Mann in einer affektiven Erregung und somit vermindert schuldfähig gehandelt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord sowie versuchten Mord plädiert und eine Jugendstrafe von zehn Jahren beantragt. Die Verteidigung hatte dagegen in der blutigen Attacke wegen der psychischen Verfassung des Angeklagten lediglich auf Totschlag und versuchten Totschlag plädiert und die Strafe ins Ermessen des Gerichts gestellt.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben bereits auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Das Urteil ist daher rechtskräftig.

RND/dpa

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