Cloppenburg: Chef des Gesundheitsamtes laut Bericht nicht gegen Corona geimpft

Eine Klinik-Mitarbeiterin zieht den Covid-19 Impfstoff von Biontech/Pfizer für eine Impfung auf eine Spritze. Im Kreis Peine steigt die Inzidenz auf 5,9.

Ein Sprecher des Landkreises wollte die Angabe weder bestätigen noch dementieren. Damit bleibt der Impfstatus des Amtsleiters zunächst unklar.

Der Leiter des Gesundheitsamtes im Kreis Cloppenburg ist offenbar nicht gegen das Coronavirus geimpft. Das berichten mehrere Medien, unter anderem der Norddeutsche Rundfunk. Ein Sprecher des Landkreises wollte die Angabe weder bestätigen noch dementieren. Damit bleibt der Impfstatus des Amtsleiters zunächst unklar.

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Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet, gilt am Arbeitsplatz des Amtsleiters die 3G-Regelung. Demnach gebe es Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Ob dies auch beim Leiter des Gesundheitsamtes der Fall ist, ist nicht bekannt. Der Amtsleiter wollte sich laut „HAZ“ nicht auf Presseanfragen hin äußern.

Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber gegenüber den eigenen Impfstatus offenzulegen. Dies darf nur auf freiwilliger Basis geschehen.

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Der Landkreis Cloppenburg wollte den Fall zunächst nicht weiter kommentieren. Eine juristische Prüfung habe ergeben, dass der Leiter des Gesundheitsamtes „keine Person des öffentlichen Interesses“ sei, teilte ein Sprecher der „HAZ“ mit. „Daher können seitens des Landkreises Cloppenburg keine weiteren Auskünfte zu dem Sachverhalt erteilt werden“, sagte der Sprecher weiter.

Der Cloppenburger Landrat Johann Wimberg (CDU) hatte der „HAZ“ zufolge die Bürger und Bürgerinnen immer wieder zu einer Impfung gegen das Coronavirus aufgerufen. Ein Sprecher sagte, dies werde auch von den Mitarbeitern der Kreisverwaltung erwartet – verlangen könne der Landrat es jedoch nicht. Der CDU-Politiker kritisierte der „HAZ“ gegenüber, dass Arbeitgeber nicht den Impfstatus ihres Personals kennen dürfen: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass man in nahezu jedem Restaurant seinen Impfnachweis vorlegen muss, der Arbeitgeber diesen aber nicht einsehen darf.“

RND/alx

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