Corona-Leugner kündigt Mitarbeiterin nach Covid-Infektion

Eine Frau aus Hannover klagt gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber. Dieser hatte sie ihren Angaben zufolge entlassen, nachdem sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hatte (Symbolbild).

Eine Frau aus Hannover klagt gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber. Dieser hatte sie ihren Angaben zufolge entlassen, nachdem sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hatte (Symbolbild).

Hannover. Eine Frau aus Hannover klagt gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber. Dieser hatte sie ihren Angaben zufolge entlassen, nachdem sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hatte. Gegen die Kündigung geht die Alleinerziehende nun vor – auch, weil sie der Überzeugung ist, von ihrem einstigen Vorgesetzten angesteckt worden zu sein.

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Wie die „Neue Presse“ (NP) am Donnerstag berichtet, leide die Frau noch heute unter den Folgen ihrer Covid-Erkrankung. Ihrem Chef wirft sie vor, sie mutwillig mit dem Virus angesteckt zu haben – weil es sich bei dem Orthopäden aus Hannover ihrer Meinung nach um einen Corona-Leugner handele. Ihr Chef habe Maskenträger belächelt und sei stets ohne Mund-Nasen-Schutz anzutreffen gewesen – auch, als sich bei ihm selbst eindeutige Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus gezeigt hätten.

So soll der Arzt laut „NP“ die Gefährlichkeit von Covid-19 immer wieder in Abrede gestellt und sogar lächerlich gemacht haben. An seine Mitarbeiter verteilte er Mails mit Texten von „Querdenker“ Anselm Lenz. Das Tragen von Masken war längst Vorschrift, als der Mediziner noch ohne Bedeckung in der Praxis herumlief. Auch das Öffnen der Fenster habe er dem Personal untersagt – angeblich, damit die Patienten nicht frieren.

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Kündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht im Rahmen

Der Vorwurf der Frau: Ihr sei gekündigt worden, weil sie durch ihre Infektion mit dem Virus ausfiel und sich krank melden musste. Der zuständige Richter machte der alleinerziehenden Mutter jedoch keine allzu großen Hoffnungen auf das geforderte Schmerzensgeld: Bei der Erkrankung könne man von einem Arbeitsunfall sprechen – und der werde über die Berufsgenossenschaft erstattet. Und auch die Kündigung bewege sich aus arbeitsrechtlicher Sicht im Rahmen, da sie bei einem Kleinbetrieb von unter zehn Mitarbeitern auch aus Krankheitsgründen erlaubt ist.

Mit dem Verteidiger ihres Ex-Chefs einigte sich die Frau auf eine Zahlung von 1250 Euro, mit der alle finanziellen Ansprüche abgegolten sind. Ob sie den strafrechtlichen Weg einschlägt und eine Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung am Amtsgericht einreicht, wolle sie mit ihrem Anwalt noch überdenken, teilte sie nach der Verhandlung mit. Die Enttäuschung über den Ausgang war ihr dennoch deutlich anzusehen.

RND/liz

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