Das müssen Urlauber vor der Abreise nach Kos wissen
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Die Hauptstadt der griechischen Insel Kos wurde bei einem Seebeben schwer beschädigt.
© Quelle: AP
Würzburg/Berlin. Ob nach einem Erdbeben eine geplante Reise kostenlos abgesagt werden kann, hängt vom Ausmaß der Schäden und von der Gefahrenlage vor Ort ab. Eine Absage sei möglich, „wenn es erhebliche Schäden gibt und die gesamte Infrastruktur betroffen ist“, erläutert der Anwalt und Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra aus Würzburg.
So müssen zum Beispiel das gebuchte Hotel schwer beschädigt oder der Eisenbahn-, Flug-, Fähr- und Busverkehr unterbrochen sein, sagte Rodegra
mit Blick auf das Erdbeben im östlichen Mittelmeer
in der Nacht zum Freitag. Betroffen von den Erdstößen waren dort die beliebte griechische Urlaubsinsel Kos sowie die türkischen Küstenstadt Bodrum.
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Bei erheblichen Gefahren oder Beeinträchtigungen können auch Urlauber, die bereits vor Ort sind, ihren Reisevertrag vorzeitig kündigen und abreisen. „Aber das ist meist bei einem eher kleinen Erdbeben nicht der Fall“, sagte Rodegra. „Die bloße Angst vor Nachbeben reicht hier nicht für eine Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt.“
Reiserechtler Rodegra und der Deutsche Reiseverband (DRV) in Berlin empfehlen Menschen, die in den kommenden Wochen in einen Sommerurlaub auf Kos starten wollen, sich mit ihrem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Vor Ort sollten Urlauber die Hinweise und Empfehlungen der Behörden und der Reiseleiter beachten, so der DRV.
Nach DRV-Angaben werden auf Kos beschädigte Hotels vereinzelt nicht mehr als sicher eingestuft. Zugleich betont der Verband aber, dass die Durchführung von Reisen nicht nennenswert eingeschränkt sei: Die Veranstalter brächten Gäste bei Bedarf in anderen Hotels unter. Daher gelten für Reisende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter und damit die regulären Storno- und Umbuchungsgebühren.
So bereiten Sie sich richtig vor
Erdbeben sind in vielen Erdteilen eine ständig drohende Gefahr. Einheimische wissen in der Regel, wie sie damit umgehen und wie sich während eines Beben schützen sollten. Doch auch Touristen sollten sich bei Reisen in gefährdete Gebiete auf das Risiko vorbereiten. Das Deutsche Geoforschungszentrum gibt Tipps:
Vorbereitung
Urlauber sollten in ihrem Hotel oder in dem Gebäude mit der Ferienwohnung die Fluchtwege ablaufen, um sie kennenzulernen und mögliche Zufluchtsorte zu suchen. Auch sollte sicherheitshalber ein Treffpunkt an einem markanten Ort vereinbart werden - für den Fall, dass die Familie oder Reisegruppe während eines Bebens getrennt wird.
In der Unterkunft
Wer nicht direkt neben dem Ausgang im Erdgeschoss steht, sollte während eines Erdbebens nicht versuchen, das Gebäude zu verlassen. Das ist gefährlich, denn herumfliegende Gegenstände und Glassplitter können einen verletzen. Ein geeigneter Zufluchtsort kann unter einem stabilen Tisch oder Bett sein. Bebt die Erde, sucht man darunter Schutz und hält sich so lange daran fest, wie die Erschütterung andauert - auch, wenn sich das Möbel bewegt, wie die Experten erläutern. Ein alternativer Fluchtort ist ein stabiler Türrahmen. Oder man legt sich auf den Boden neben eine tragende Innenwand - abseits von Außenwänden, Fenstern, Spiegeln, Bildern, schweren Schränken, Bücherregalen und Kronleuchtern. Dabei werden Kopf und Gesicht mit verschränkten Armen geschützt.
Im Freien
Wer sich während eines Bebens draußen aufhält, sollte schnellstmöglich einen freien Platz suchen - weit weg von Gebäuden, Bäumen oder Straßenlampen. Auch von Steilhängen sollten sich Menschen in solchen Momenten entfernen. Bebt die Erde in flachen Küstenregionen, sollten Urlauber ins Landesinnere möglichst zu einem erhöhten Punkt laufen - denn nach Erdbeben drohen manchmal Tsunamis.
Von RND/dpa