Diese Verstöße werden jetzt richtig teuer

So sieht eine ordnungsgemäße Rettungsgasse aus.

So sieht eine ordnungsgemäße Rettungsgasse aus.

Hannover. Nur kurz mit dem Handy telefonieren? Das Radio im Auto auf Anschlag gedreht und dabei die Sirenen des Rettungswagens nicht gehört? Oder gar keine Rettungsgasse gebildet? In der Straßenverkehrsordnung sind am Donnerstag die Bußgelder für Verkehrssünder angepasst worden.

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Die Bußgeldverordnung wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wann Bußgelder oder Fahrverbote drohen, zeigen wir Ihnen hier.

Keine Rettungsgasse gebildet

Wer bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsgemäße Gasse bildet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Teurer wird es und Fahrverbot kommt oben drauf, wenn die Beamten folgenden Tatbestand als erwiesen ansehen:

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– mit Behinderung: 240 Euro und ein Monat Fahrverbot

– mit Gefährdung: 280 Euro und ein Monat Fahrverbot

– mit Sachbeschädigung: 320 Euro und ein Monat Fahrverbot

Bisher kostete ein Verstoß 20 Euro, wie Spiegel Online berichtet.

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Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht behindert

Wer einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort Platz macht, zahlt 240 Euro Bußgeld und erhält einen Monat Fahrverbot. Kommen Gefährdung und Sachbeschädigung dazu, steigt das Bußgeld weiter:

– mit Gefährdung: 280 Euro und einen Monat Fahrverbot

– mit Sachbeschädigung: 320 Euro und einen Monat Fahrverbot

Handy am Steuer

Neben dem Handy am Steuer sind ab sofort auch andere mobile Geräte wie Notebooks und Tablets verboten. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, zahlt 100 Euro. Teurer wird’s

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– mit Gefährdung: 150 Euro und ein Monat Fahrverbot

– mit Sachbeschädigung: 200 Euro und ein Monat Fahrverbot

Achtung: Es reicht nicht, sich mit dem Wagen an den Straßenrand zu stellen und trotzdem den Motor laufen zu lassen. Der Motor muss aus sein.

Auf dem Fahrrad kostet das Vergehen 55 Euro.

Gesicht verdeckt

Weder mit einem verhüllten noch mit einem verdeckten Gesicht ist es erlaubt am Steuer eines Fahrzeugs zu sitzen. Wer es doch macht und erwischt wird, zahlt 60 Euro.

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Von far/RND

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