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Verfolgung Unschuldiger und Falschaussagen

Drogenskandal Münchner Polizei: Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklagen

München: Das Polizeipräsidium in der Innenstadt. Die juristische Aufarbeitung des Drogenskandals bei der Münchner Polizei ist noch immer nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft München hat zwei weitere Anklagen erhoben.

München: Das Polizeipräsidium in der Innenstadt. Die juristische Aufarbeitung des Drogenskandals bei der Münchner Polizei ist noch immer nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft München hat zwei weitere Anklagen erhoben.

München. Im Drogenskandal bei der Münchner Polizei hat die Staatsanwaltschaft zwei weitere Anklagen erhoben. Zwei suspendierten Beamten soll am Amtsgericht der Prozess unter anderem wegen Verfolgung Unschuldiger und uneidlicher Falschaussage gemacht werden, wie die Staatsanwaltschaft München am Freitag mitteilte. Sie sollen fälschlicherweise angegeben haben, attackiert worden zu sein. Wann die Verhandlungen stattfinden sollen, war nach Angaben des Amtsgerichts noch unklar.

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Bisherige Verurteilungen

Die juristische Aufarbeitung des Skandals, der das Münchner Präsidium erschütterte, ist derzeit in vollem Gange. Erst am Mittwoch hatte das Amtsgericht einen Ex-Polizisten, der nicht nur gekokst und gekifft, sondern auch noch in einem Biergarten den Hitlergruß gezeigt hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen einen anderen Angeklagten verhängte das Gericht bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren sechs Monaten, gegen einen weiteren eine von drei Jahren. Ein vierter bekam eine Geldstrafe.

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Insgesamt ermittelte die „Soko Nightlife“ gegen 37 Polizeibeamte und 23 weitere Beschuldigte. Mit der neuen Anklageerhebung sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weitgehend abgeschlossen. 15 Ermittlungsverfahren wurden nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft eingestellt, drei weitere gegen Geldauflage. Ein Verfahren wurde „auf den Weg der Privatklage“ verwiesen. In nun acht Fällen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, in 12 Fällen beantragte sie einen Strafbefehl mit „zum Teil sehr hohen Geldstrafen“, wie die Sprecherin betonte.

RND/dpa

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