Ermittlungen nach Tod eines Untersuchungshäftlings

Rheinland-Pfalz, Koblenz: Ein Justizvollzugsbeamter verschließt eine Gittertür in der Justizvollzugsanstalt. Am vergangenen Sonntag (9. Januar) wurde ein Häftling tot im Gefängnis aufgefunden.

Rheinland-Pfalz, Koblenz: Ein Justizvollzugsbeamter verschließt eine Gittertür in der Justizvollzugsanstalt. Am vergangenen Sonntag (9. Januar) wurde ein Häftling tot im Gefängnis aufgefunden.

Koblenz. Ein wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagter Untersuchungshäftling ist im Koblenzer Gefängnis gestorben - nun ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es gebe vorerst keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat, teilte Oberstaatsanwalt Thomas Büttinghaus am Mittwoch mit. Seine Behörde habe ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet und die Obduktion beantragt. Mit dessen vorläufigem Ergebnis „dürfte frühestens Ende der Woche zu rechnen sein“, ergänzte der Jurist.

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Bei solchen Untersuchungen handele es sich noch nicht um ein förmliches Ermittlungsverfahren, sondern um die „Beweissicherung und Prüfung, ob ein Anfangsverdacht für ein strafrechtlich relevantes und verfolgbares Verhalten vorliegt“. Büttinghaus erläuterte: „Ein solches Verfahren wird insbesondere dann eingeleitet, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist.“ Weitere Details teilte der Oberstaatsanwalt zunächst nicht mit.

Untersuchungshäftling wurde sexueller Missbrauch vorgeworfen

Der Untersuchungshäftling war am vergangenen Sonntag (9. Januar) tot im Gefängnis aufgefunden worden. Am Landgericht Koblenz hatte drei Tage zuvor ein Prozess gegen den 59-jährigen Deutschen begonnen. Dem Koblenzer war schwerer sexueller Missbrauch von unter 14-Jährigen in 23 Fällen zwischen 2014 und 2017 vorgeworfen worden. Das Gerichtsverfahren wird laut dem Landgericht eingestellt.

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RND/dpa

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