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Ertrunken statt gerettet - Haftstrafen für Freunde des Opfers

Sensationslust statt Hilfsbereitschaft: Die Angeklagten (1. Reihe 1.v.l, 2. Reihe 2.v.l sowie 1. Reihe 4.v.l) stehen mit ihren Anwälten im Gerichtssaal im Landgericht. Den beiden Männern und einer Frau wurde vorgeworfen, einem Freund nicht geholfen zu haben, als dieser betrunken in einen Kanal in Weiden gestürzt war.

Sensationslust statt Hilfsbereitschaft: Die Angeklagten (1. Reihe 1.v.l, 2. Reihe 2.v.l sowie 1. Reihe 4.v.l) stehen mit ihren Anwälten im Gerichtssaal im Landgericht. Den beiden Männern und einer Frau wurde vorgeworfen, einem Freund nicht geholfen zu haben, als dieser betrunken in einen Kanal in Weiden gestürzt war.

Weiden. Mit zwei mehrjährigen Haftstrafen ist im bayerischen Weiden der Prozess um den Tod eines jungen Mannes zu Ende gegangen. Auf der Anklagebank saßen drei Bekannte des 22-Jährigen, der im September 2020 betrunken in einen Kanal gestürzt und ertrunken war. Zwei von ihnen verurteilte der Vorsitzende Richter am Freitag vor dem Landgericht wegen Aussetzens mit Todesfolge.

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Der Abend, der tödlich endete, begann in einer Shisha-Bar

Ein 24-Jähriger, der beste Freund des Opfers, soll für fünfeinhalb Jahre in Haft; eine 22-Jährige für viereinhalb Jahre. Der dritte Angeklagte erhielt wegen unterlassener Hilfeleistung eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.

Anders als die Verteidiger, die in ihren Plädoyers Freisprüche gefordert hatten, sahen die Richter nicht nur eine moralische, sondern durchaus eine strafrechtliche Schuld bei den Angeklagten. Detailliert schilderte der Vorsitzende Richter den Ablauf jenes Abends, der in einer Shisha-Bar seinen Anfang nahm.

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Nach Ansicht der Strafkammer brachten die Freunde den 22-Jährigen, der sich irgendwann nur noch schwer koordinieren konnte, aus der Bar in Richtung Parkhaus. Mehrfach hätten sie ihn führen und von der Straße wegziehen müssen. Der 24-Jährige und die 22-Jährige waren auch alkoholisiert. Der dritte Angeklagte war der Autofahrer, der später nicht direkt am Ufer bei dem Geschehen dabei war.

Auf dem tragischen Video ist das Lachen der Frau zu hören

Am Parkhaus verschwand der 22-Jährige. Die Freunde suchten ihn und hörten vom nahe gelegenen Kanal her Geräusche. Der junge Mann lag nass und wimmernd am Ufer. Die Frau hielt mit der Handykamera drauf. Auf einem Video ist das Lachen der jungen Frau zu hören. Vom Ufer aus spricht sie der 22-Jährige an und sagt: „Mir geht's so schlecht.“ Die Frau habe ein Video erstellen wollen, das man gut posten könne, so der Richter. „Denn das ist ja wichtig heutzutage.“

Bei einem zweiten Filmchen zoomt sie den Betrunkenen heran, als er vergeblich versucht, sich aufzurichten und dann ins Wasser fällt. Seine schlechte Verfassung ist ihm anzusehen - nach Überzeugung der Richter war es unmöglich, die Gefahr nicht zu erkennen.

Verschickte Handynachricht: “Der ertrinkt gerade”

Die Freunde gingen dennoch. In spöttischen, spät am Abend verschickten Handynachrichten heißt es: „Der ertrinkt gerade“. Am Morgen versuchten die Freunde den 22-Jährigen zu erreichen: „Lebst Du noch?“ und „Mach' keinen Scheiß“, tippten sie. Da war er tatsächlich ertrunken.

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Eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge sei gerechtfertigt, erläuterte der Richter. Denn die Freunde hätten, indem sie den 22-Jährigen aus der Bar führten, dessen Situation verschlechtert. Die Nähe des Parkhauses zum Kanal habe eine erhöhte Gefahr bedeutet, zudem seien dort weniger Menschen gewesen, die hätten helfen können.

Der 24-Jährige wurde strenger bestraft als die junge Frau, weil er der beste Freund des Opfers gewesen war und deswegen laut Strafkammer eine erhöhtes Interesse daran gehabt haben musste, dem 22-Jährigen zu helfen. Die Verteidiger der beiden kündigten Revision an.

RND/dpa

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