Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

„Es war, als ob etwas in mir aussetzt“: Frau soll Ehemann in Gartenlaube erstochen haben

Eine Figur der blinden Justitia.

Eine Figur der blinden Justitia.

Hamburg. Weil sie ihren Mann in einer Gartenlaube mit einem Messer umgebracht haben soll, könnte eine 55 Jahre alte Frau für viele Jahre im Gefängnis landen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert, wie ein Sprecher des Hamburger Landgerichts am Donnerstag sagte.

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Die Verteidigerinnen beantragten eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren wegen Totschlags in einem minder schweren Fall. Der Nebenklägervertreter stellte keinen konkreten Antrag.

Die Deutsche hatte einen tödlichen Messerstich auf ihren Ehemann zugegeben. Eine entsprechende Erklärung hatte eine ihrer Verteidigerinnen am zweiten Prozesstag verlesen. „Es war, als ob etwas in mir aussetzt. Ich war wie ferngesteuert. Ich habe ein Messer gegriffen, mich umgedreht und einmal zugestochen“, ließ sich die Angeklagte zitieren. Sie weinte währenddessen ununterbrochen.

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Lebensgeschichte voller Enttäuschungen

Sie schilderte zudem die gemeinsame, etwa 30-jährige Lebens- und Liebesgeschichte, die von vielen Enttäuschungen geprägt war. Am Ende sei ihr Mann nur noch ein körperliches und psychisches Wrack gewesen. Medikamente und Alkohol hatten ihn dick, antriebslos und missmutig werden lassen. Er habe nur noch in seinem Sessel gesessen, getrunken und geschlafen.

Kurz vor dem Angriff an Ostern 2022 sei ihr körperlich beinträchtiger Mann in der Gartenlaube im Stadtteil Wilhelmsburg gestürzt und sie habe ihm wieder auf das Sofa geholfen, wie sie sagte. Weil sie dabei das Gefühl hatte, er habe sich extra schwer gemacht, sei sie ärgerlich geworden. „Das hat mich unglaublich wütend gemacht.“ Sein meckernder Kommentar dazu habe zu dem Stich mit einem Küchenmesser geführt. Dabei wurden Herz und Halsschlagader getroffen. Der Mann starb noch in der Kleingartenanlage.

Das Urteil soll den Angaben des Gerichts zufolge am 26. Januar, 13 Uhr, gesprochen werden.

RND/dpa

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