Frauen zahlen oft mehr als Männer

Frauen zahlen auch für einen Kurzharrschnitt durchschnittlich 12,50 Euro mehr als Männer.

Frauen zahlen auch für einen Kurzharrschnitt durchschnittlich 12,50 Euro mehr als Männer.

Berlin. Über 2000 Produkte und Dienstleistungen hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes untersucht, um festzustellen, ob Frauen und Männer den gleichen Preis zahlen. Laut der Studie bestehen bei 4 Prozent der Produkte und bei 60 Prozent der Dienstleistungen entsprechende Unterschiede. Die Ergebnisse wurden am Mittwoch in Berlin vorgestellt.

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Im Bereich der Dienstleistungen gilt das vor allem für den Friseurbesuch und die Textilreinigung. Für Kurzhaarfrisuren zahlen Frauen im Schnitt 12,50 Euro mehr als Männer, die Reinigung von Blusen kostet durchschnittlich 1,80 Euro mehr als die von Hemden. Der Zentralverband des Friseurhandwerks und der Deutsche Textilreinigungs-Verband rechtfertigen das mit einem höheren Aufwand.

Bei Waren sind Preisunterschiede deutlich seltener als bei Dienstleistungen: Auch sie gehen aber zumeist zulasten der Verbraucherinnen. Hier zahlten Frauen bei 2,3 Prozent der untersuchten Produkte mehr. Bei 1,4 Prozent der Waren zahlten männliche Kunden mehr. Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg ergaben etwa, dass Drogeriemarkt-Kunden für rosarot verpackten Rasierschaum und -klingen mehr zahlen müssen als für identische Waren in blauer Verpackung.

Antidiskriminierungsstelle wünscht regelmäßige Überwachung

„Wenn eine Person allein wegen ihres Geschlechts mehr zahlen muss, dann verstößt das im Grundsatz gegen das Diskriminierungsverbot“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. „Erfreulicherweise ist das im Produktbereich nur sehr selten der Fall. Wir empfehlen aber insbesondere dem Reinigungs- und dem Frisiergewerbe, Dienstleistungen eher nach der konkreten Art der Leistung und nicht pauschal nach dem Geschlecht anzubieten.“

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Vorbild könne Österreich sein: „Dort hat die Friseurinnung gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein Muster zu geschlechtsneutralen Preislisten erarbeitet – ein gutes Beispiel“, erklärte Lüders.

Die Antidiskriminierungsstelle empfiehlt zudem, eine regelmäßige Überprüfung in Hinblick auf geschlechterspezifische Preisunterschieden, die beispielsweise beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angesiedelt sein könnte.

Von RND/dpa

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