Geflügelpest in Betrieb in Schleswig-Holstein: 76.000 Hühner werden getötet

Legehennen auf einem Geflügelhof. (Archivfoto)

Legehennen auf einem Geflügelhof. (Archivfoto)

Kiel. Wegen eines nachgewiesenen Falls von Geflügelpest müssen in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kreis Plön etwa 76.000 Legehennen getötet werden. Dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zufolge handele es sich bei dem festgestellten Fall um Geflügelpest des Subtyps H5N8, teilte das Landwirtschaftsministerium am Sonntag in Kiel mit. Die Keulung der Tiere sei nötig, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Zudem darf das Betriebsgelände nicht betreten werden. Des Weiteren ist die Region in einem Radius von drei Kilometern zum Sperrbezirk und in einem Umkreis von zehn Kilometern zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.

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„Das ist ein schwerer Schlag für den betroffenen Betrieb und zeigt, dass sich die Situation im Land in Bezug auf das Geflügelpestgeschehen leider wieder verschärft“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) am Sonntag laut Mitteilung. „Nachdem wir seit Ende Dezember keine Fälle in Geflügelhaltungen mehr verzeichnen mussten, zeigt die derzeitige Zunahme von Fällen bei Wildvögeln und Hausgeflügel, dass der Infektionsdruck wieder deutlich zugenommen hat.“

Geflügelpest in Schleswig-Holstein in neun Geflügelhaltungen nachgewiesen

Er appellierte deshalb an alle Geflügelhalter, auf die entsprechende Hygiene zu achten. Landesweit gilt noch immer in allen Kreisen und kreisfreien Städten die Stallpflicht für Hausgeflügel. Mit dem Ausbruch der Geflügelpest in dem Legehennenbetrieb sind innerhalb von zwei Tagen nun bereits Fälle in drei Kreisen in Schleswig-Holstein in Geflügelhaltungen amtlich bestätigt worden.

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In Schleswig-Holstein ist damit in bislang neun Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 81.000 Tieren die Geflügelpest nachgewiesen worden. Zudem hat sich der Nachweis der Krankheit bei Wildvögeln auf rund 485 erhöht.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Mit den angeordneten Aufstallungen soll verhindert werden, dass die Krankheit Haus- und Nutztierbestände befällt. Die Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 war die schlimmste Tierseuchenwelle dieser Art in Deutschland seit Jahrzehnten. Mehr als 900.000 Tiere mussten bundesweit gekeult werden, allein in Schleswig-Holstein etwa 65.000. Auch, wenn die zirkulierenden Erreger dem FLI zufolge nicht auf den Menschen übertragen werden, sollten tote Tiere nicht angefasst werden.

RND/dpa

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