Hunderte Gaffer behindern Rettungseinsatz

Oft muss die Polizei dafür sorgen, dass die Einsatzkräfte nicht durch Gaffer behindert werden.

Oft muss die Polizei dafür sorgen, dass die Einsatzkräfte nicht durch Gaffer behindert werden.

Duisburg. Die Feuerwehr wird zu einem vermeintlichen Wohnungsbrand gerufen, ein bewusstloser Mann muss reanimiert werden. Das Problem: Hunderte Schaulustige haben den Rettungseinsatz behindert, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

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Um den Einsatzort freizuhalten, forderte die Feuerwehr mehrere Streifenwagen der Polizei an. Etwa 250 Gaffer hatten sich vor dem Haus versammelt. Die Feuerwehr war am Abend zu einem vermeintlichen Wohnungsbrand in dem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Hochfeld gerufen worden. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte nur Schmorgeruch fest, da in einer Küche Essen angebrannt war. Neben dem Herd fanden die Helfer den bewusstlosen Mann.

Polizeihunde mussten gegen Gaffer vorgehen

Immer häufiger werden Rettungskräfte durch Gaffer bei ihrer Arbeit behindert. Oft hilft eine Aufforderung, den Unfallort zu verlassen, alleine nicht aus. So musste die Polizei in Duisburg Ende Mai nach einem schweren Verkehrsunfall mit einem Diensthund gegen die Schaulustigen vorgehen. 300 Gaffer hätten sich um den Unfallort versammelt, nachdem ein Auto beim Abbiegen von einer Straßenbahn gerammt und 20 Meter weitergeschoben wurde, teilte die Polizei mit. Als die ersten Feuerwehrleute eintrafen, war das Unfallauto für die Rettungskräfte vor lauter Gaffern gar nicht mehr zu sehen. „Die Arbeit der Einsatzkräfte wurde von lauten abfälligen und beleidigenden Rufen der Schaulustigen begleitet“, berichtete die Polizei.

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Schaulustige müssen mit Strafen rechnen

Dabei müssen Menschen, die Einsätze behindern oder Bildaufzeichnungen von Unfällen machen, mit einer Strafe rechnen. Gaffer erhalten zwar gemäß Bußgeldkatalog keine Punkte oder ein Fahrverbot, hohe Bußgelder bis zu 10 000 Euro können aber durchaus vergeben werden. Allein das Parken auf dem Autobahn-Seitenstreifen kostet 25 Euro. Das Fotografieren und die unterlassene Hilfeleistung sind sogar Straftaten, welche mit einer Haftstrafe geahndet werden können. Darüber hinaus ist es den Rettungskräften möglich, Platzverweise für die schaulustigen Gaffer auszusprechen.

Länder erhöhen Bußgelder

Erst vor zwei Wochen hat Rheinland-Pfalz die Strafen für Gaffer erhöht. Der Landtag beschloss, die Höchstgrenze des Bußgeldes von 5000 Euro auf ganze 10 000 Euro für Störer von Einsätzen zu verdoppeln. Wer einen Platzverweis durch das Rettungspersonal ignoriert, begeht nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz künftig eine Ordnungswidrigkeit.

Von dpa/RND

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