Inzestfall von Amstetten: Josef Fritzl soll in Normalvollzug verlegt werden
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Josef Fritzl ist 2009 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
© Quelle: picture-alliance/ dpa
Krems. Der zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Josef Fritzl soll aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt werden, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtet. Demnach attestiere ein psychiatrisches Gutachten, dass von dem 87-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehe, teilte ein Sprecher des Landgerichts Krems mit.
Seit seiner Verurteilung ist Fritzl in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht, einer Einrichtung für sogenannte geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese besondere Form der Unterbringung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen regelmäßig überprüft wird.
Im Rahmen dieser Kontrolle hat das Landgericht Krems jetzt die Entscheidung getroffen, dass Fritzl in den Normalvollzug wechseln soll. Allerdings ist die Entscheidung nicht rechtskräftig: Da die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben hat, werde der Fall dem Oberlandesgericht Wien vorgelegt, berichtet APA.
Menschen, die zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurden, können laut dem Bericht nach 15 verbüßten Haftjahren beantragen, dass die Vollstreckung der übrigen Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Allerdings nur dann, wenn sie sich im Normalvollzug befinden. Für Fritzl, der nach seiner Festnahme ab 2008 in Untersuchungshaft war, würde die Verlegung bedeuten, dass er 2023 einen entsprechenden Antrag stellen könnte, heißt es weiter.
Josef Fritzl wurde 2009 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, nachdem bekannt geworden war, dass er seine Tochter von 1984 bis 2008 in einer unterirdischen Wohnung gefangen gehalten, vielfach missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt hatte.
RND/che