„Jagd nach jungen Frauen“: Dreizehneinhalb Jahre Haft für mehrfachen Vergewaltiger

Berlin: Schilder an der Fassade des Kriminalgerichts Moabit weisen die Staatsanwaltschaft Berlin und das Landgericht Berlin aus. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines kleinen Jungen hat dort der Prozess gegen einen 48-Jährigen begonnen.

Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Montag schuldig.

Berlin. Nach vier brutalen Übergriffen auf Frauen ist ein 33-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von dreizehneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Montag unter anderem der schweren Vergewaltigung, der Geiselnahme, der Freiheitsberaubung sowie der Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte habe innerhalb von zwei Jahren das Leben mehrerer Frauen zerstört, hieß es weiter im Urteil. Die Übergriffe seien „planvoll, besonders grausam und brutal abgelaufen“. Der 33-Jähriger sei ein skrupelloser Täter, der seine Opfer zum Teil über Stunden gequält habe. Die Verhängung einer Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Mit Komplizen vergewaltigt

In zwei Fällen soll der Mann eine Frau auf der Straße in sein Auto gezerrt und mit Komplizen vergewaltigt haben. „Sie haben gezielt Jagd nach jungen Frauen gemacht“, sagte die Vorsitzende Richterin zu einer Tat im Februar 2020. Das Opfer dieses Übergriffs sei derart misshandelt worden, dass Lebensgefahr für die 21-Jährige bestanden habe. In einem weiteren Fall etwa einen Monat zuvor sei eine damals 18-Jährige unvermittelt in ein Auto gezerrt, vergewaltigt, dann in eine Wohnung verschleppt und erneut sexuell misshandelt worden. Die Frauen hätten Todesängste durchlitten.

Der Angeklagte habe zudem in einer Wohnung in Berlin-Wedding in zwei Fällen junge Frauen vergewaltigt, hieß es weiter im Urteil. Jüngstes Opfer sei im März 2018 eine 14-jährige Schülerin gewesen, die mit seinem Halbbruder befreundet gewesen sei.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Aus dem Handeln des Angeklagten spreche eine tiefe Verachtung für Frauen, so die Vorsitzende Richterin. Er habe einen „sadistischen Machtanspruch frei von jeglichem Mitgefühl“ unter Beweis gestellt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten und könne noch zu einem späteren Zeitpunkt verhängt werden, wenn durch weitere Beobachtung des Angeklagten im Strafvollzug eine sicherere Prognose möglich sei, ob er nach Haftverbüßung noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen werde.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafe von dreizehn Jahren und zehn Monaten Haft sowie die Verhängung von Sicherungsverwahrung plädiert. Der Verteidiger verlangte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RND/dpa

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken