Kein Beweis für Schütteln: Vater nach Tod von Säugling freigesprochen

Das Landgericht Mainz hat am Montag einen des Totschlags angeklagten Vater freigesprochen (Archivbild).

Das Landgericht Mainz hat am Montag einen des Totschlags angeklagten Vater freigesprochen (Archivbild).

Mainz. Tränen beim Urteilsspruch: Das Landgericht Mainz hat am Montag einen des Totschlags angeklagten Vater freigesprochen. Der 30-Jährige weinte, als ihn das Gericht vom Vorwurf freisprach, seinen dreieinhalb Monate alten Sohn im März 2019 in einer Stresssituation sekundenlang geschüttelt zu haben. Trotz intensivmedizinischer Behandlung starb der Säugling im Juni 2019. Ärzte hatte Einblutungen im Gehirn festgestellt und ein Schütteltrauma vermutet.

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Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe von dreieinhalb Jahren

Ein Tatnachweis lasse sich nicht führen, urteilte das Gericht. Auch fehle jeder Hinweis auf ein mögliches Motiv. Dass sich das Baby beim Füttern verschluckt habe und trotz der Bemühungen seines Vaters erstickt sei, sei ein ebenso trauriges wie tragisches Geschehen gewesen. Der Säugling konnte damals zwar reanimiert und beatmet werden. Die Hirnschäden waren aber so stark, dass er nach wenigen Wochen verstarb.

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Ärzte der Universitätsmedizin Mainz hatten den Verdacht geäußert, dass der Säugling zu heftig geschüttelt worden sei. Darauf deuteten Einblutungen in den Augen und im Gehirn hin. Im Prozess widersprach ein anderer Mediziner: Diese Anzeichen könnten auch von den medizinischen Maßnahmen herrühren, die notwendig gewesen seien, um das Baby wiederzubeleben. Auch seien angeborene Schädigungen und mögliche Erbkrankheiten denkbar.

Der Vater sei verzweifelt gewesen und habe alles versucht, um seinem Sohn zu helfen, befand das Gericht. Denkbar sei, dass er diesen dabei auch heftiger vom Bauch auf den Rücken gedreht oder in seinen Armen bewegt habe. Ein mehrere Sekunden anhaltendes Rütteln und freies Schwingen des Kopfes des Säuglings sei dagegen nicht nachgewiesen. Die Staatsanwältin hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Prozessauftakt hatte der angeklagte Vater ausgesagt, mit seinen Zwillingen allein gewesen zu sein. Er habe sie auf einer Sofa-Ecke mit jeweils einem Baby links und einem rechts mit dem Fläschchen füttern wollen. Das eine Kind habe sich verschluckt, dann habe sich die Situation zugespitzt. Das Baby habe gekrampft, zu atmen versucht, dann hätten die Arme schlaff heruntergehangen. Die Mutter des Kindes sagte, sie habe in keiner Sekunde vermutet, ihr Mann könne etwas falsch gemacht haben.

RND/dpa

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