Landgericht Bremen streicht Anklage im BAMF-Verfahren zusammen

Von den ursprünglichen Vorwürfen gegen das BAMF sind nur wenige übrig geblieben.

Von den ursprünglichen Vorwürfen gegen das BAMF sind nur wenige übrig geblieben.

Bremen. Von der umfassenden Anklage wegen angeblicher Missstände im Bremer Flüchtlingsamt bis 2018 lässt das Landgericht der Hansestadt nur wenige Punkte zur Verhandlung zu. Gegen einen von drei Beschuldigten werde das Hauptverfahren gar nicht eröffnet, teilte das Gericht am Freitag mit. Dabei handelt es sich um einen Rechtsanwalt. Bei der früheren Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bleiben 14 Vorwürfe zur Verhandlung, bei einem zweiten Rechtsanwalt weitere 8.

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Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Man prüfe ihn, um dann zu entscheiden, ob Rechtsmittel einlegt werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen der Deutschen Presse-Agentur. Die Behörde hatte eine Sonderkommission mit 36 Beamten über 15 Monate ermitteln lassen und dann den Beschuldigten 121 Straftaten zur Last gelegt. Sie hätten unrechtmäßig ausländische Mandanten der Rechtsanwälte vor Abschiebung bewahrt oder deren Aufenthaltsstatus verbessert - so der Vorwurf.

Von ursprünglich 1200 Fällen mit Unregelmäßigkeiten blieben 150

Die echten oder vermeintlichen Missstände in der BAMF-Außenstelle in Bremen hatten im Sommer 2018 für Diskussionen gesorgt. Der Skandal warf ein schlechtes Licht auf das Asylwesen und befeuerte einen Streit zwischen Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Nachdem zunächst von etwa 1200 Asylfällen mit Unregelmäßigkeiten die Rede war, schrumpfte diese Zahl bei Nachprüfungen auf etwa 150.

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Bei der ehemaligen Amtsleiterin sah das Gericht eine mögliche Strafbarkeit nur in zwei Fällen mutmaßlicher Vorteilsannahme, zwei Fällen von Datenfälschung und sechs Verstößen gegen das Dienstgeheimnis. Es seien alle Vorwürfe gekippt worden seien, die Beamtin habe gegen Asyl-, Aufenthalts- und Ausländerrecht verstoßen, teilte die Verteidigung mit. Dies waren etwa 60 aufgelistete Delikte gewesen.

Ehemalige Amtsleiterin bestreitet Vorwürfe

„Das heißt im Umkehrschluss auch nicht, dass damit die verbleibenden Punkte unstreitig sind“, sagte eine Verteidigerin in Bremen der dpa. Ihre Mandantin werde sich ebenso in diesen Punkten verteidigen. In einer Mitteilung hieß es, die Verteidigung sehe sich in „rechtlichen Bedenken gegen das Verfahren an sich und die Anklage“ bestätigt.

Nach der aufwendigen Erstellung der Anklageschrift hatte das Landgericht Bremen sie genauso umfassend geprüft. Eine ganze Strafkammer war seit Jahresbeginn von anderen Fällen freigestellt, um sich in die Akten einzuarbeiten.

RND/dpa

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