Lange Haftstrafe für Kindesmissbrauch und Vergewaltigung

Das Landgericht Schwerin verurteilte einen 63-Jährigen wegen Kindesmissbrauch und Vergewaltigung zu einer langen Haftstrafe.

Das Landgericht Schwerin verurteilte einen 63-Jährigen wegen Kindesmissbrauch und Vergewaltigung zu einer langen Haftstrafe.

Schwerin. Wegen Kindesmissbrauchs, schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Schwerin einen 63-jährigen Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es am Dienstag als erwiesen an, dass sich der Mann 2012 mehrfach an dem anfangs 9-jährigen Kind vergangen und 2017 den inzwischen 14-Jährigen zweimal vergewaltigt hatte. Zuvor hat er demnach dem Jungen ein narkotisierendes Mittel in ein Getränk gemischt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sechs Jahre und sechs Monate Gefängnis für den Angeklagten beantragt, der Verteidiger Freispruch. Der Angeklagte selbst beteuerte, er sei unschuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagte verabreichte Jungen K.o.-Tropfen

Der Angeklagte ist mit dem Ziehvater des Jungen verwandt und lebt mit dessen Familie in einem Dorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Junge hatte seiner Mutter 2019 von den Übergriffen erzählt, worauf es zur Anzeige kam. Das Urteil der Strafkammer stützt sich vor allem auf den Aussagen des Jungen, die die Richter für plausibel und glaubwürdig hielten. Unter anderem habe er viele Details berichtet, die für eine falsche Beschuldigung untypisch seien, sagte der Vorsitzende Richter.

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Nach Überzeugung des Gerichts verging sich der Angeklagte 2012 an dem Jungen durch sexuelle Berührungen, als dieser bei ihm zu Besuch war und am Computer spielte. Das Kind habe damals die Ungeheuerlichkeit dieser Übergriffe nicht realisiert, hieß es in der Urteilsbegründung. Erst bei späteren ähnlichen Gelegenheiten wehrte es sich dagegen.

Im Herbst 2014 schüttete der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts bei zwei Besuchen des Jungen K.o.-Tropfen in ein Getränk, um sich an dem bewusstlosen 14-Jährigen zu vergehen.

Der Verteidiger hatte argumentiert, Hintergrund der aus Sicht des Angeklagten falschen Vorwürfe des Jungen seien finanzielle Forderungen, die der Angeklagte gegenüber der Familie des Jungen erhoben habe. Dem widersprach der Vorsitzende Richter, denn eventuelle Schulden würden nicht dadurch getilgt, indem man den Gläubiger ins Gefängnis bringe.

RND/dpa

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