Mann vor Wohnung in Halle erstochen: Angeklagter mangels Beweisen freigesprochen
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Der Angeklagte wurde freigesprochen (Symbolbild).
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Halle. Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf einen 31-Jährigen vor einer Wohnung in Halle ist der Angeklagte freigesprochen worden. Die Beweismittel hätten nicht ausgereicht, hieß es am Montag bei der Urteilsverkündung am Landgericht Halle.
Es gelte der Grundsatz „In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter Detlef Bortfeldt. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auf Freispruch plädiert, die Nebenklage auf eine Verurteilung. Laut Obduktion starb der 31-Jährige durch einen Stich ins Herz.
Angeklagter gab Notwehr an
Der Angeklagte hatte die Tat vom 26. September 2020 bereut. Als Motiv gab er Notwehr an. Für den 22-jährigen Deutschen ist es das zweite Urteil in dem Fall. 2021 hatte ihn das Landgericht Halle zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es befand ihn der Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Dagegen legte er Revision ein. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen. Das neuere Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
RND/dpa