Maske „nicht korrekt getragen“: 85-Jähriger drohen 25.000 Euro Bußgeld
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Weil eine Seniorin aus Schleswig-Holstein eigenen Angaben zufolge beim Einkaufen in einem niedersächsischen Kaufhaus wegen asthmatischer Beschwerden kurzzeitig die OP-Maske von der Nase anhob, um Luft zu holen, droht der Frau nun jede Menge Ärger (Symbolbild).
© Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d
Weil eine Seniorin aus Schleswig-Holstein eigenen Angaben zufolge beim Einkaufen in einem niedersächsischen Kaufhaus wegen asthmatischer Beschwerden kurzzeitig die OP-Maske von der Nase anhob, um Luft zu holen, droht der Frau jede Menge Ärger. Denn laut eines Schreibens des Landkreises Osnabrück droht der Frau wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 25.000 Euro.
Wie die „Lübecker Nachrichten“ (LN) berichten, besagt der offizielle Tatvorwurf, dass die 85-Jährige „auch nach vermehrten Hinweisen durch die Beschäftigten“ ihre per Corona-Verordnung vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise medizinische Maske „nicht korrekt getragen“ habe und auch keine ärztlich oder amtlich attestierte Befreiung von der Maskenpflicht vorweisen konnte. Insofern habe sie „einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuwidergehandelt“.
Wie die Seniorin gegenüber den „LN“ vermutet, haben die Mitarbeiterinnen des Kaufhauses sie „angeschwärzt“. Die 85-Jährige berichtet: „Die haben nur geradezu hysterisch ‚Maske, Maske!‘ geschrien, nachdem ich ihren ersten Hinweis wohl überhört hatte, zumal ich ja auch ein Hörgerät tragen muss – und nun konnten sie mich hinterher anschwärzen, weil ich meine Daten ja auch am Eingang hinterlassen musste.“
Inzwischen konnte sich die Lage etwas beruhigen – die Rentnerin hat sich Hilfe beim Oldenburger Bürgerbüro geholt – mit Erfolg. Denn der zuständige Leiter für Bürgerangelegenheiten konnte der aufgelösten Frau erklären, dass „der Rahmen mit der beängstigenden Höchstgeldbuße von 25.000 Euro bestimmt nicht ausgeschöpft wird.“ Und noch einen weiteren Tipp gab er der älteren Dame mit auf den Weg: dass sie sich um ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht bemüht – auch, wenn sie bereits zweimal geimpft wurde. Sicher ist sicher.
RND/liz