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Missbrauchskomplex Münster: Verurteilte legen Revision ein

Der Hauptangeklagte (vorne), seine Mutter (ganz hinten links) und ein dritter Angeklagter (roter Hefter) in einem Gerichtssaal des Landgerichts.

Der Hauptangeklagte (vorne), seine Mutter (ganz hinten links) und ein dritter Angeklagter (roter Hefter) in einem Gerichtssaal des Landgerichts.

Münster. Nach den Urteilen im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex Münster haben alle fünf Verurteilten Revision eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die Große Strafkammer muss nun bis etwa Anfang November Zeit ihre schriftliche Urteilsbegründung vorlegen, danach haben die Anwälte vier Wochen Zeit, um ihre Revision zu begründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft die Entscheidung des Landgerichts dann auf Rechtsfehler.

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Das Gericht hatte am 6. Juli vier Männer und eine Frau verurteilt. Der Drahtzieher, ein 28-jähriger IT-Techniker aus Münster, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Vergewaltigungen in einer Gartenlaube im Norden von Münster, als erwiesen an. Der Deutsche gilt als Schlüsselfigur.

Die anderen Männer im Alter zwischen 31 und 43 Jahren aus Hannover, Schorfheide in Brandenburg und Staufenberg in Hessen wurden zu Haftstrafen zwischen 10 und 12 Jahren und wegen Wiederholungsgefahr ebenfalls zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis.

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RND/dpa

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