„Offensichtlich rechtswidrig“: Gericht kippt Ausgangssperre in Mainz

Die Lichter der Theodor-Heuss-Brücke in Mainz spiegeln sich im Wasser des Rheins.

Die Lichter der Theodor-Heuss-Brücke in Mainz spiegeln sich im Wasser des Rheins.

Mainz. Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem Eilverfahren die seit 1. April in der Landeshauptstadt geltende nächtliche Ausgangssperre für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärt. Ein derartiger Eingriff in die Grundrechte hätte nur angeordnet werden dürfen, wenn der Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie ohne diese Maßnahme gefährdet würde, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung (AZ: 1 L 291/21.MZ). Die Stadt habe Wirkung und Notwendigkeit der Maßnahme jedoch nicht belegen können.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ob die Stadtverwaltung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlege, werde aktuell geprüft, teilte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Bereits am Donnerstagabend sei die Einhaltung der Ausgangssperre nicht mehr von Ordnungsamt und Polizei kontrolliert worden. Der Landkreis Mainz-Bingen teilte am Freitag mit, die Ausgangssperre werde aufgrund der Gerichtsentscheidung im Kreisgebiet ebenfalls ausgesetzt.

Ausgangssperre in allen Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 100

Erst am Donnerstag hatte die Stadt Mainz wegen der hohen Corona-Fallzahlen noch schärfere Maßnahmen angekündigt, die ab kommendem Montag gelten sollen. So werden erneut alle weiterführenden Schulen geschlossen. Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) erklärte dabei, angesichts der dramatischen Situation sei aktuell nicht der passende Zeitpunkt für wissenschaftliche Debatten über die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

In Rheinland-Pfalz sind alle Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 100 vom Land verpflichtet worden, eine nächtliche Ausgangssperre anzuordnen. Dies ist in allen betroffenen Kommunen bislang auch umgesetzt worden, teilweise sogar gegen den erklärten Willen der örtlich Zuständigen. Die Landräte des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Rhein-Hunsrück-Kreises legten sogar als Privatpersonen gegen die Bestimmungen ihrer eigenen Verwaltung Rechtsmittel ein. Im Gegensatz zu dem erfolgreichen Antrag eines Mainzer Einwohners hatten ihre Eilanträge an den Verwaltungsgerichten in Koblenz und Trier jedoch keinen Erfolg.

RND/epd/dpa

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken