E-Paper

Pädophiler soll Kinder missbraucht haben – trotz Überwachung

Der Schriftzug „Gerichtssaal“, aufgenommen im Landgericht Halle/Saale.

Der Schriftzug „Gerichtssaal“, aufgenommen im Landgericht Halle/Saale.

Als der vorbestrafte Pädophile Oliver Sven S. 2018 in das beschauliche 900-Seelen-Örtchen Brachwitz in Sachsen-Anhalt direkt neben eine Kita zog, versprach der Leiter des zuständigen Polizeireviers den Anwohnern „bestmöglichen Schutz“, wie die „Bild“ berichtet. Doch das Versprechen konnte offenbar nicht gehalten werden: Oliver Sven S. sitzt erneut auf der Anklagebank – wegen Kindesmissbrauchs in zehn Fällen, wie das Landgericht Halle dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bestätigte.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Pädophile hat bereits eine Haftstrafe von 15 Monaten wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften verbüßt. Darauf folgte eine Verurteilung wegen Zuhälterei und Menschenhandels zu sechs Jahren Haft. Laut „Bild“ soll er einen 15-jährigen Jungen im Internet älteren Männern angeboten und zu ihnen gefahren haben.

Oliver Sven S. erhielt ein striktes Kontaktverbot für Kinder und Jugendliche. Die Kontrolle durch den Bewährungshelfer soll wegen der vorangegangenen Verurteilungen besonders dicht gewesen sein. Ende Mai 2018 wurde der 45-Jährige für einen Tag festgenommen, weil er gegen das Kontaktverbot verstoßen hatte. Anschließend wurde der Pädophile wieder entlassen. Laut Anklage soll er dann zwischen Juli 2018 und April 2019 an Badeseen und in Einkaufszentren vier Jungen (4, 11, 13, 14) sexuell missbraucht haben.

Werden die Opfer als Zeugen aussagen?

Während der 45-Jährige auf der Behindertentoilette eines Supermarktes sexuelle Handlungen an einem der älteren Opfer vornahm und an sich vornehmen ließ, war das jüngste Opfer anwesend.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Am Dienstag startet der dritte Verhandlungstag. Da sein Verteidiger bisher krankheitsbedingt fehlte, ist es möglich, dass sich der Angeklagte dann zu den Vorwürfen äußert. „Ob die Jungen als Zeugen vernommen werden müssen, hängt auch vom Umfang der Aussage des Angeklagten ab“, so Wolfgang Ehm, Pressesprecher am Landgericht Halle, gegenüber dem RND.

RND/mat

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken