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Revision gegen Urteil im Prozess um Tod eines jesidischen Mädchens

Der Iraker Taha Al-J. im Gerichtssaal in Frankfurt.

Der Iraker Taha Al-J. im Gerichtssaal in Frankfurt.

Frankfurt/Main. Der wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilte Iraker Taha Al-J. hat gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt Revision eingelegt. Das bestätigte eine OLG-Sprecherin am Dienstag. Damit müssen die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe das laut OLG „weltweit erste Urteil wegen Verbrechen der Terrormiliz „IS“ an der Minderheit der Jesiden“ rechtlich überprüfen.

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Angeklagter bricht bei Urteilsverkündung zusammen

Der 29-Jährige war Ende November unter anderem deshalb verurteilt worden, weil er zwischen Juli und September eine jesidische Frau und deren fünfjährige Tochter als Sklavin gehalten hatte. In einer Strafaktion wurde dabei das Kind bei sengender Hitze an ein Fenstergitter gefesselt, wo es qualvoll starb. Al-J. hatte vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen, nach der Verkündung des Strafmaßes war er zusammengebrochen. Einer seiner Verteidiger hatte die Entscheidung des Staatsschutzsenats als zu hart bezeichnet.

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RND/dpa

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