Schnelltest vorm Friseurbesuch: Betriebe klagen über Absagen

Friseure dürfen bundesweit öffnen – es sei denn, es kommt zu einer „Notbremse“.

Friseure dürfen bundesweit öffnen – es sei denn, es kommt zu einer „Notbremse“.

Für einen Friseurbesuch gilt seit wenigen Tagen einigen Bundesländern eine Testpflicht. Betroffen sind davon unter anderem Hamburg, Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Das sorgt nicht nur für reichlich Chaos, sondern auch für einen Flickenteppich an Corona-Regeln in Deutschland. Die Handwerkskammer in Hamburg ruft deshalb alle Kunden auf, trotz der neuen Vorschriften ihre Friseurtermine nicht abzusagen.

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Kunden sagen „in großem Stil“ Termine ab

„In unserer Telefonberatung laufen die Drähte heiß: Zahlreiche Friseurbetriebe klagen, dass Kunden wegen der geltenden Testpflicht in großem Stil Termine absagen“, so Handwerkspräsident Hjalmar Stemmann. Dabei sei der Aufwand geringer, als manche denken: So dürfen Kunden vor den Geschäftsräumen einen Selbsttest durchführen, das Testergebnis abwarten, vorzeigen und bei negativem Ergebnis direkt im Anschluss ihren Termin wahrnehmen, erklärt Stemmann weiter.

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Woanders können sich die Regeln gar von Landkreis zu Landkreis unterscheiden, je nachdem, wie hoch die Sieben-Tage-Inzidenz ist. Ab einem Wert von 100 greift in der Regel die sogenannte „Notbremse“. Doch die einzelnen Eckpunkte dafür sind Sache der Länder oder Gesundheitsämter. Immer mehr Regionen ziehen nach und führen – wie es bei körpernahen Dienstleistungen oftmals schon der Fall ist – eine Testpflicht auf das Coronavirus ein, mit Unterschieden.

Verrückt wird es in Nordrhein-Westfalen: So gibt es beispielsweise im Kreis Siegburg keine Testpflicht, in Köln können Kunden direkt vor Ort einen Schnelltest machen und in Bonn müssen die Kunden dafür sogar extra in ein Schnelltestzentrum. Alle drei Regionen liegen nah beieinander, trennen keine 20 Kilometer Luftlinie. Einen Überblick, welche Regeln wo gelten, gibt es nicht, so der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks auf RND-Anfrage.

Zentralverband fordert einheitliches Vorgehen

„Jede Region macht ihre eigenen Corona-Regeln“, kritisiert Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Das sorge nicht nur für Unverständnis bei den Kunden, sondern mache sich auch bei den Einnahmen bemerkbar. Müller fordert deshalb ein bundesweit einheitliches Vorgehen für die Friseurbetriebe.

Die Friseurläden müssen nicht nur zahlreiche Schnelltests finanzieren, sondern auch um ihre Kundschaft bangen. „Die Kunden überlegen es sich bei einer Testpflicht ganz genau, ob sie ihrem Friseur einen Besuch abstatten wollen“, sagt Jörg Müller. Die geringeren Einnahmen und höheren Ausgaben werden sich letztlich vor allem bei den Preisen für einen Haarschnitt beim Friseur bemerkbar machen, ist er sich sicher.

Friseure nicht Teil bundesweiter „Notbremse“

„Der Friseurbesuch zu Zeiten der Pandemie ist sicher“, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks weiter. Möglich machen das gut ausgeklügelte Hygienekonzepte. Das Friseurhandwerk gehöre schließlich zur Grundversorgung, so Jörg Müller, und sei deshalb auch nicht mehr Teil der bundesweiten „Notbremse“. Dennoch machen es sich einzelne Regionen zur Aufgabe, eigenständig zu handeln und die Vorgaben zu verschärfen.

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