Schulmassaker von Parkland: Schütze darf nicht „Tier“ genannt werden
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/6KHRK6TPQD4RDFEWPDIOW7WOHQ.jpg)
Beim Amoklauf an einer Highschool in Parkland starben 17 Menschen.
© Quelle: dpa
Fort Lauderdale. Der Verantwortliche des Schulmassakers in Florida 2018 darf in seinem bevorstehenden Prozess nicht als „Tier“ beschrieben werden. Auch andere abwertende Begriffe wie „das Ding“ könnten von der Staatsanwaltschaft und den Zeugen nicht verwendet werden, wie eine Richterin erklärte. Die Taten dürften allerdings als Massaker bezeichnet werden.
Bezirksrichterin Elizabeth Scherer sagte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, es sei unmöglich, eine vollständige Liste von Wörtern zu erstellen, die die Geschworenen nicht hören sollten, um den Beschuldigten zu beschreiben. Sie stimme jedoch den Verteidigern zu, dass Bezeichnungen wie „Tier“ oder „das Ding“, wie sie Eltern von Opfern des Massakers in Interviews verwendeten, im Gerichtssaal eine Grenze überschreiten würden. Andere Begriffe wie „Schulschütze“, „Mörder“ oder „Killer“ seien dagegen nicht abwertend und könnten deshalb genutzt werden, um Tatsachen zu beschreiben.
Ausdrücke wie „Massaker“ sind laut Gericht legitim
Die Forderung der Verteidigung, die Tötungen nur als „der Vorfall“, „die Massenerschießung“ oder „die Tragödie“ zu bezeichnen, ging nach Ansicht der Richterin zu weit. Ausdrücke wie „Massaker“ seien legitim und nicht abwertend oder aufrührerisch, erklärte sie.
Der 22-jährige Angeklagte soll im Februar 2018 an der Marjory Stoneman Douglas Highschool in Parkland 17 Menschen erschossen haben. Er wurde kurz danach festgenommen und gestand die Tat. Dennoch hat er sich für nicht schuldig erklärt. Seine Anwälte haben aber angekündigt, er werde sich schuldig bekennen, wenn er im Gegenzug eine lebenslange Haftstrafe erhalte. Die Staatsanwaltschaft hat das zurückgewiesen und fordert die Todesstrafe. Ein Datum für den Beginn des Prozesses gibt es noch nicht.
RND/AP