Strafbefehle akzeptiert

Kind in Handschellen abgeführt: Polizisten ziehen Einsprüche zurück

Das Wappen der Polizei Baden-Württemberg ist auf einem Hemd zu sehen. (Archivfoto)

Das Wappen der Polizei Baden-Württemberg ist auf einem Hemd zu sehen. (Archivfoto)

Singen. Zwei Polizisten, die einen Elfjährigen in Handschellen abgeführt haben sollen, haben ihre Einsprüche gegen Strafbefehle des Amtsgerichts Singen in Baden-Württemberg zurückgezogen - einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn in dem Fall. Damit sind die Strafbefehle von je 3600 Euro wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gegen die Beamten rechtskräftig, die öffentliche Verhandlung wurde abgesagt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Gegen zwei weitere beteiligte Polizisten hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren schon zuvor gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Ob der Vorfall zudem dienstrechtliche Folgen für die Polizisten hatte, konnte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz am Mittwoch nicht sagen.

Ohne Grund Handschellen angelegt?

Der Landesverband der Sinti und Roma Baden-Württemberg hatte den Beamten vorgeworfen, das elf Jahre alte Kind im Februar 2021 in Singen (Landkreis Konstanz) ohne Grund kontrolliert und in Handschellen abgeführt zu haben. Dem Verband zufolge soll der Junge nach seinen Personalien befragt und durchsucht worden sein. Ein Sprecher des Innenministeriums hatte bestätigt, dass ein Junge mit Handschellen zur Polizeidienststelle in Singen gebracht wurde.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Rechtsanwalt der Familie, Engin Şanlı, hatte vor der Absage des Prozesses noch betont, das Verfahren spiele „eine wichtige Rolle in der Aufarbeitung von polizeilicher Behandlung von Kindern - insbesondere von Kindern, die einer Minderheit angehören“. Es sei bedauerlich, dass bisher keine Entschuldigung erfolgt sei.

RND/dpa

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken