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Streit um Kopftuchverbot: Fitnessstudio muss Entschädigung zahlen

Eine Frau durfte im Fitnessstudio kein Kopftuch tragen – und klagte erfolgreich dagegen.

Eine Frau durfte im Fitnessstudio kein Kopftuch tragen – und klagte erfolgreich dagegen.

Hamburg. Ein Fitnessstudio in Oststeinbek (Schleswig-Holstein) muss einer Muslima eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zahlen. Das entschied laut NDR das Amtsgericht Reinbek. Der Frau war verboten worden, mit Kopftuch zu trainieren – aus Versicherungsgründen. Sie klagte daraufhin – und bekam nun recht.

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Zu NDR 90,3 sagte die Frau: “Daraus schöpfe ich sehr viel Kraft, im Recht zu sein. Diese Machtlosigkeit ist nicht mehr da und ich fühle mich auch nicht mehr als Opfer.” Birte Weiß von der Beratungsstelle Amira ist das Urteil wichtig, “weil es eine Bestätigung gibt, dass erfahrenes Unrecht tatsächlich als Unrecht anerkannt wird”. Das Kopftuchverbot im Fitnessstudio sei kein Einzelfall, zitiert der Sender Weiß.

RND/lob

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