Studieren mit 3-G-Regel: Hochschulen in Schleswig-Holstein nehmen Betrieb auf
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Bald wird in den Hochschulen in Schleswig-Holstein wieder der Betrieb aufgenommen.
© Quelle: Caroline Seidel/dpa
Rechtzeitig zum Start des neuen Semesters können Studentinnen und Studenten in Schleswig-Holstein wieder in Präsenz lernen. Das hat die Kieler Landesregierung entschieden. Wie die „Lübecker Nachrichten“ (LN) berichten, dürfen die Hochschulen im Land ab dem 20. September wieder den Betrieb aufnehmen.
Um eine weitere Covid-Welle im Herbst abzuwenden, gibt es aber eine Bedingung: Die Einhaltung der 3-G-Regel. Die Vorschrift besagt, dass nur Studentinnen und Studenten eintreten dürfen, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Bei der Umsetzung der Vorgaben gehen die Hochschulen unterschiedlich vor. So kündigt die Uni Lübeck an, Studentinnen und Studenten mit der Kontrolle der Kommilitoninnen und Kommilitonen zu betreuen. Die Ausbildung der studentischen Kontrollierenden laufe bereits. „Bei kleineren Seminaren müssen die Lehrenden die Kontrolle selber übernehmen“, sagt Lübecks Uni-Sprecherin Vivian Upmann gegenüber der „LN“.
Gemeinsam mit der Technischen Hochschule Lübeck eröffne die Uni Lübeck außerdem ein gemeinsames Testzentrum auf dem Campus. Dort erhalten Ungeimpfte einen „Tagespass“ mit Lichtbild. Die Sprecherin erklärt, dass man durch das Dokument zeitlich begrenzten Zugang zu den Gebäuden und Veranstaltungen erlangt.
Hohe Kosten für Umsetzung der Vorgaben
An der Universität Flensburg setzt man neben dem Einsatz der Luca-App auf externe Unterstützung. 15 Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes sorgen für die Einhaltung der 3-G-Regelung. Eine finanzielle Herausforderung für die Universität: 75.000 Euro koste der Sicherheitsdienst allein für die ersten Wochen. Das Land beteilige sich nicht an den Kosten, sagt Uni-Sprecherin Kathrin Fischer gegenüber der Zeitung.
An der Musikhochschule Lübeck geht man dagegen einen kreativen Weg. Damit man die Hochschule betreten kann, braucht man eine gültige Zugangskarte. Eben diese wird zunächst für alle gesperrt, so die Zeitung. Weist der Inhaber dann eine Impfung nach, wird die Karte dauerhaft freigeschaltet. Selbes Prinzip gilt auch bei Vorlage eines Testnachweises. Hier erlangt der Besitzer Hochschulzugang für drei Tage.
RND/lka