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Vorwürfe nicht bestätigt

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Till Lindemann ein

Rammstein-Sänger Till Lindemann.

Rammstein-Sänger Till Lindemann.

Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann (60) eingestellt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sei beendet worden, hieß es.

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Berliner Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger ein

Nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann waren Mitte Juni Strafermittlungen eingeleitet worden.

„Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bezieht, wie auch der ergänzenden Vernehmung von Zeuginnen – hat keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder ‑ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechts­verkehr zu bewegen“, hieß es in der Begründung.

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Wochenlang schlugen Missbrauchsvorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann hohe Wellen, jetzt stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Der 60-Jährige meldet sich daraufhin erstmals selbst zu Wort.

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Fall Lindemann: Angaben von Zeuginnen und Zeugen durch Ermittlungen nicht bestätigt

Die Ermittlungen seien aufgrund von Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung eingeleitet worden. „Die in der Presseberichterstattung wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen haben sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Bei Verdacht auf eine Straftat muss sie ermitteln. Auch Medienberichte können dafür der Auslöser sein.

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Mutmaßliche Geschädigte hätten sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich an Journalistinnen und Journalisten, die sich ihrerseits auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten. „Die Möglichkeit, etwaige Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren, bestand daher ebenso wenig wie die, einen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und der Glaub­haftigkeit ihrer Angaben im Rahmen von Vernehmungen zu gewinnen“, hieß es in der Mitteilung weiter.

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Ermittlungen gegen „Casting-Direktorin“ ebenfalls eingestellt

Weiter teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass auch das Ermittlungsverfahren gegen die Tourmanagerin und selbst ernannte „Casting-Direktorin“ der Band, Alena Makeeva, beendet wurde. Gegen sie war Anzeige erstattet worden, jedoch hätten sich „ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben.“ Makeeva wurde das Zuführen junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich vorgeworfen.

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Vorwürfe von Youtuberin Kayla Shyx zu unkonkret

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Mitteilung auch auf die Vorwürfe der Youtuberin Kayla Shyx ein. Diese seien in den Vernehmungen zu unkonkret geblieben. „Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden“, erklärte die Behörde. Sie selbst habe kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern können. Ebenso hätten andere von Kayla Shyx benannte Personen nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet oder die Personen hätten nicht hinreichend identifiziert werden können.

Auch der in einem Bericht erhobene Vorwurf, Lindemann sei eine sexuelle Beziehung mit einer 15‑Jährigen eingegangen, habe sich nicht erhärtet. Die Zeugin sei anonym geblieben und konnte deshalb nicht vernommen werden, so die Staatsanwaltschaft.

Lindemanns Anwälte: „Schwerwiegende Vorverurteilungen hatten keine Grundlage“

Die Anwaltskanzlei von Lindemann teilte am Dienstag mit: „Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt.“ Und weiter: „Mit Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zeigt sich, dass die schwerwiegenden Vorverurteilungen unseres Mandanten in den sozialen Netzwerken und in den Medien keine Grundlage hatten.“

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Die Kanzlei kündigte an, weiterhin zivilrechtlich gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien sowie gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattungen vorgehen zu wollen.

Lindemann wies Vorwürfe stets zurück

Die Strafermittlungen waren Mitte Juni nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten – teilweise anonym – Vorwürfe gegen Lindemann erhoben. Sie schilderten als beängstigend empfundene Situationen. Bei After-Show-Partys soll es demnach auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

Lindemann wies die Vorwürfe gegen ihn stets zurück. Seine Anwälte verwiesen auf Behauptungen in sozialen Netzwerken, Frauen seien bei Konzerten „mithilfe von K.‑o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“

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Mit Agenturmaterial.

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