Tod durch K.o.-Tropfen wieder vor Gericht
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Hoch dosiertes Ecstasy ist unberechenbar.
© Quelle: dpa
Bamberg. Der Tod eines Partygastes durch K.o.-Tropfen wird ab Donnerstag vor dem Bamberger Landgericht neu aufgerollt. Wenige Tage vor Weihnachten 2014 hatte der Angeklagte den Ermittlungen zufolge auf eine private Party in Bamberg hoch dosiertes, flüssiges Ecstasy mitgebracht. Die Plastikflasche mit dem gefährlichen Gamma-Butyrolacton (GBL) soll der Angeklagte auf dem Wohnzimmertisch abgestellt und auch vor dessen Inhalt gewarnt haben.
Zwei Männer – 24 und 27 Jahre alt – tranken aus der Flasche und wurden wenig später bewusstlos. Ein Mann entkam knapp dem Tod, der andere starb. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes. Verurteilt wurde der Angeklagte ein Jahr später jedoch lediglich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft war mit einer Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich – nun muss sich der 26-Jährige erneut vor dem Landgericht verantworten. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt.
GBL – auch als K.o.-Tropfen und Liquid Ecstasy bekannt – ist in der Partyszene als aufputschendes Mittel weit verbreitet. Doch der Stoff gilt als unberechenbar. Er kann entweder stimulieren oder die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems verlangsamen. Eine Überdosierung kann deshalb auch schnell lebensbedrohlich werden und zu einer Atemlähmung führen. Besonders gefährlich ist die Droge Experten zufolge in Kombination mit Alkohol.
Von dpa/RND